Die energetische Sanierung von Wohngebäuden wird nicht nur durch staatliche Förderprogramme unterstützt, sondern kann auch steuerlich geltend gemacht werden. Durch die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Hausbesitzer einen Teil ihrer Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Welche Maßnahmen begünstigt sind, wer profitieren kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Worum geht es?
Der Gesetzgeber hat mit § 35c EStG einen finanziellen Anreiz für energetische Sanierungen geschaffen. Eigenheimbesitzer können bis zu 20% ihrer Sanierungskosten steuerlich geltend machen – gestaffelt über drei Jahre und mit einer maximalen Ersparnis von 40.000 Euro pro Objekt.
Wer kann profitieren?
Von der Steuerermäßigung können folgende Personengruppen profitieren:
- Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Deutschland
- Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein
Welche Maßnahmen sind begünstigt?
Die Steuerermäßigung kann für verschiedene energetische Maßnahmen genutzt werden, darunter:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren zur besseren Energieeffizienz
- Installation oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Heizungsmodernisierung und Austausch fossiler Heizsysteme
- Einbau digitaler Steuerungssysteme zur effizienteren Energienutzung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Die Steuerersparnis beträgt insgesamt 20% der anrechenbaren Kosten, verteilt auf drei Jahre:
1. Jahr: 7% der Kosten, maximal 14.000 Euro
2. Jahr: 7% der Kosten, maximal 14.000 Euro
3. Jahr: 6% der Kosten, maximal 12.000 Euro
Die maximale Steuerersparnis pro Objekt liegt somit bei 40.000 Euro.
Wichtige Voraussetzungen
Um die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Durchführung durch ein Fachunternehmen: Eigenleistungen sind nicht begünstigt.
- Nachweis durch eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
- Bescheinigung des Fachunternehmens über die ausgeführten Maßnahmen
- Keine gleichzeitige Förderung durch KfW oder BAFA: Eine doppelte Förderung ist nicht erlaubt.
Zusätzliche Informationen und aktuelle Entwicklungen
Diese steuerliche Ermäßigung ist besonders für mittlere bis große Sanierungsvorhaben attraktiv. Die Einbindung eines Steuerberaters kann sich lohnen, um die bestmögliche Nutzung der Steuerersparnis sicherzustellen. Zudem wird diskutiert, ob die Steuerermäßigung in Zukunft noch weiter ausgebaut wird, um die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen.
Fazit: Energetische Sanierung lohnt sich doppelt
Mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG sparen Hausbesitzer nicht nur Energiekosten, sondern profitieren auch direkt von einer steuerlichen Entlastung. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Maßnahmen strategisch plant, kann langfristig erhebliche finanzielle Vorteile erzielen.