Diese Fördermittel bieten 2026 Unternehmen, Investoren und Immobilienbesitzern zahlreiche neue Möglichkeiten, Investitionen wirtschaftlicher umzusetzen. Neben neuen KfW-Programmen und attraktiven Zuschüssen für Ladeinfrastruktur wurden auch bestehende Förderbedingungen verbessert. Gleichzeitig gelten neue gesetzliche Anforderungen, etwa beim Energieausweis.

Wer Investitionen in Energieeffizienz, Elektromobilität oder Immobilien plant, sollte die aktuellen Förderprogramme frühzeitig prüfen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Neue Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur Mehrparteienhaus“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümer von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit vermietetem Wohneigentum
  • Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation von Ladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW je Ladepunkt.

Voraussetzungen sind:

  • mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze werden vorverkabelt,
  • mindestens sechs Stellplätze werden elektrifiziert.

Die Förderung erfolgt als Festbetrag:

  • bis zu 1.300 Euro je Ladepunkt ohne Wallbox,
  • bis zu 1.500 Euro mit Wallbox,
  • bis zu 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte.

Die Antragstellung ist – abhängig von der Antragstellergruppe – bis Oktober bzw. November 2026 möglich.

Praxis-Tipp: Gerade Wohnungsunternehmen und Bestandshalter können mit der Förderung den Ausbau der Ladeinfrastruktur deutlich wirtschaftlicher gestalten und ihre Immobilien langfristig attraktiver machen.

Neue KfW-Förderung „Gewerbe zu Wohnen“

Ab Juli 2026 startet das neue KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“. Ziel ist die Umnutzung bisher gewerblich genutzter Gebäude in dringend benötigten Wohnraum.

Gefördert werden unter anderem:

  • Baukonstruktionen
  • Grundrissänderungen
  • Innenausbau
  • Außenanlagen

Förderhöhe

Die Förderung beträgt:

  • bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten
  • maximal 30.000 Euro je Wohneinheit

Für das Programm stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusätzlich kann die Förderung grundsätzlich mit weiteren Programmen – beispielsweise für energetische Sanierungen – kombiniert werden. Für Unternehmen gelten die Vorgaben der De-minimis-Regelung.

Unser Fazit: Die neue Förderung schafft attraktive Anreize, leerstehende oder nicht mehr benötigte Gewerbeimmobilien in modernen Wohnraum umzuwandeln.

RWP-Förderung: Einfacherer Zugang zu Investitionsförderungen

Auch bei der Regionalen Wirtschaftsförderung (RWP) gibt es wichtige Änderungen.

Bislang mussten Unternehmen entweder neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder ein entsprechend hohes Investitionsvolumen nachweisen.

Neues Förderkriterium: Arbeitsproduktivität

Bis Ende 2028 gilt zusätzlich ein neues Förderkriterium:

Investitionen können künftig auch dann gefördert werden, wenn sich die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent erhöht, während Beschäftigung oder Bruttolohnsumme mindestens auf gleichem Niveau bleiben.

Dadurch erhalten Unternehmen mehr Spielraum für Investitionen in Digitalisierung, Automatisierung oder moderne Produktionstechnologien.

Verbesserungen für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen wurden die Förderbedingungen zusätzlich verbessert:

  • geringere Anforderungen an Investitionsvolumen und Arbeitsplatzschaffung,
  • Ausbildungsplätze können in bestimmten Regionen stärker angerechnet werden,
  • gebrauchte Maschinen und Anlagen sind künftig ebenfalls förderfähig.

Gerade mittelständische Unternehmen profitieren dadurch von deutlich erleichterten Förderzugängen.

Energieausweis 2026: Diese Änderungen gelten jetzt

Neben neuen Förderprogrammen ändern sich auch die gesetzlichen Anforderungen rund um den Energieausweis.

Seit Mai 2026 wird ein Energieausweis zusätzlich benötigt:

  • bei der Verlängerung von Mietverträgen,
  • bei größeren Renovierungen, wenn mehr als 25 % der Gebäudehülle oder des Gebäudewertes betroffen sind.

Außerdem wurde die Energieeffizienz-Skala angepasst:

  • Klasse A ist künftig ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten.
  • Klasse G bildet die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands ab.
  • Die Klassen B bis F verteilen die übrigen Gebäude entsprechend.

Ein Energieausweis bleibt weiterhin zehn Jahre gültig.

Wichtig: Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder fehlerhafte Angaben macht, riskiert Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Batteriespeicher: Lastspitzen senken und Energiekosten reduzieren

Ein weiterer wichtiger Trend bei den Fördermitteln 2026 betrifft Batteriespeicher für Unternehmen.

Hohe Lastspitzen verursachen vielerorts erhebliche Netzentgelte. Moderne Speichersysteme können diese Leistungsspitzen gezielt abfangen und dadurch die laufenden Energiekosten deutlich reduzieren.

Die wirtschaftlichen Vorteile sind überzeugend:

  • Amortisation häufig bereits nach drei bis vier Jahren
  • deutliche Einsparungen bei den Netzentgelten
  • zusätzliche Fördermöglichkeiten über BAFA und KfW
  • je nach Förderprogramm Zuschüsse von rund 200 bis 300 Euro je kWh Speicherkapazität

Für Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch können Batteriespeicher daher sowohl wirtschaftlich als auch strategisch eine sinnvolle Investition sein.

Fazit: Fördermittel 2026 bieten attraktive Chancen

Die aktuellen Fördermittel 2026 eröffnen Unternehmen, Investoren und Immobilienbesitzern zahlreiche Möglichkeiten, Investitionen finanziell zu optimieren.

Ob Ladeinfrastruktur, die Umnutzung von Gewerbeimmobilien, Investitionen über die RWP-Förderung oder Batteriespeicher zur Senkung der Energiekosten – viele Programme bieten attraktive Zuschüsse oder zinsgünstige Finanzierungen.

Da zahlreiche Förderprogramme zeitlich befristet sind und individuelle Voraussetzungen gelten, empfiehlt es sich, geplante Investitionen frühzeitig auf ihre Förderfähigkeit prüfen zu lassen. So lassen sich Fördermittel optimal ausschöpfen und Investitionsvorhaben wirtschaftlich noch attraktiver gestalten.