Einen Wirtschaftsprüfer statt nur einen Steuerberater sollte man beauftragen, wenn eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, ein unabhängiges Testat benötigt wird oder bei Transaktionen wie Unternehmenskäufen oder Finanzierungsrunden eine externe Validierung erforderlich ist. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erfüllen unterschiedliche Funktionen, die sich ergänzen, aber nicht ersetzen. Die folgenden Fragen klären, wann welche Expertise gefragt ist.
Was macht ein Wirtschaftsprüfer, was ein Steuerberater nicht darf?
Der entscheidende Unterschied liegt im gesetzlichen Prüfungsrecht: Nur ein Wirtschaftsprüfer darf Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse offiziell prüfen und testieren. Dieses Recht ist durch das Wirtschaftsprüfergesetz (WPO) exklusiv geschützt. Ein Steuerberater berät bei der Erstellung von Abschlüssen und bei der Steuerplanung, darf aber keine unabhängige Prüfung mit gesetzlicher Wirkung durchführen.
Konkret ist der Wirtschaftsprüfer berechtigt, Bestätigungsvermerke zu erteilen, die gegenüber Behörden, Banken, Investoren und Geschäftspartnern rechtliche Bindungswirkung haben. Er prüft, ob Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Steuerberater hingegen konzentrieren sich auf die steuerrechtliche Gestaltung, die Erstellung von Steuererklärungen und die laufende steuerliche Begleitung von Unternehmen. Beide Berufsgruppen können betriebswirtschaftlich beraten, doch das Prüfungsmonopol des Wirtschaftsprüfers ist eine klare berufsrechtliche Grenze, die nicht überbrückt werden kann.
Ab welcher Unternehmensgröße wird eine Wirtschaftsprüfung Pflicht?
Eine gesetzliche Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer greift bei Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreiten: eine Bilanzsumme von mehr als 6 Millionen Euro, Umsatzerlöse von mehr als 12 Millionen Euro oder mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Diese Grenzen definiert das Handelsgesetzbuch (HGB) für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.
Kleine Kapitalgesellschaften unterhalb dieser Schwellen sind von der Pflichtprüfung befreit. Für Personengesellschaften wie GmbH & Co. KG gelten vergleichbare Regelungen, sobald sie die Größenmerkmale erfüllen. Konzerne unterliegen zusätzlich der Konzernabschlussprüfungspflicht, unabhängig von der Größe einzelner Tochtergesellschaften.
Darüber hinaus können gesellschaftsvertragliche Regelungen oder Kreditvereinbarungen eine freiwillige Prüfungspflicht begründen, auch wenn die gesetzlichen Schwellenwerte nicht erreicht werden. Wer also beispielsweise Bankkredite mit entsprechenden Covenants hat, sollte prüfen, ob eine Wirtschaftsprüfung vertraglich geschuldet ist.
In welchen Situationen ist ein Wirtschaftsprüfer auch ohne Prüfungspflicht sinnvoll?
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist ein Wirtschaftsprüfer in mehreren Situationen der richtige Ansprechpartner: bei Unternehmenskäufen und Fusionen, bei der Aufnahme von Investoren, bei Nachfolgeregelungen, bei der Beantragung größerer Finanzierungen sowie bei internen Kontrollschwächen oder bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten.
Bei einer Due Diligence vor einem Unternehmenskauf prüft der Wirtschaftsprüfer die wirtschaftliche Substanz des Zielunternehmens und schützt den Käufer vor versteckten Risiken. Bei der Aufnahme von Eigenkapitalgebern verlangen Investoren häufig ein geprüftes Zahlenwerk als Vertrauensbasis. Und bei der Unternehmensnachfolge liefert eine unabhängige Bewertung durch einen Wirtschaftsprüfer eine belastbare Grundlage für Kaufpreisverhandlungen.
Auch Unternehmen, die in neue Märkte expandieren oder öffentliche Fördermittel beantragen, profitieren von einem geprüften Abschluss, weil er Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber externen Stakeholdern signalisiert. In diesen Fällen ist die freiwillige Prüfung keine Kostenstelle, sondern ein strategisches Instrument.
Kann ein Steuerberater auch Wirtschaftsprüfer sein?
Ja, ein Steuerberater kann gleichzeitig Wirtschaftsprüfer sein, wenn er beide Berufsexamina erfolgreich absolviert hat. In der Praxis gibt es viele Berufsträger mit dem Doppeltitel „Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“, die beide Funktionen in einer Person vereinen. Dennoch sind die Berufsbilder rechtlich getrennt und erfordern separate Zulassungen.
Das Wirtschaftsprüferexamen gilt als eines der anspruchsvollsten Berufsexamina in Deutschland und setzt in der Regel eine mehrjährige Berufserfahrung sowie das Steuerberaterexamen oder ein einschlägiges Hochschulstudium voraus. Wer beide Titel trägt, kann mandantenfreundlich sowohl die steuerliche Gestaltung als auch die unabhängige Prüfung aus einer Hand anbieten, sofern keine Unabhängigkeitskonflikte bestehen.
Wichtig: Bei der gesetzlichen Abschlussprüfung gilt das Unabhängigkeitsgebot. Ein Wirtschaftsprüfer, der den Jahresabschluss selbst erstellt hat, darf ihn in der Regel nicht auch prüfen. Diese Trennung sichert die Objektivität des Testats und ist berufsrechtlich zwingend vorgeschrieben.
Was kostet ein Wirtschaftsprüfer im Vergleich zu einem Steuerberater?
Wirtschaftsprüfer sind in der Regel deutlich teurer als Steuerberater, weil ihre Leistungen komplexer und haftungsintensiver sind. Während Steuerberater häufig nach der Steuerberatervergütungsverordnung abrechnen, richten sich Wirtschaftsprüferhonorare nach dem Zeitaufwand und der Komplexität des Mandats. Für eine Pflichtprüfung eines mittelgroßen Unternehmens sind Honorare im fünfstelligen Bereich üblich.
Die tatsächlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:
- Unternehmensgröße und Komplexität des zu prüfenden Abschlusses
- Qualität der Buchhaltung und Verfügbarkeit von Unterlagen
- Erfahrung und Spezialisierung der Prüfungsgesellschaft
- Umfang zusätzlicher Beratungsleistungen im Rahmen des Mandats
Steuerberatungsleistungen für laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen liegen bei vergleichbarer Unternehmensgröße typischerweise darunter. Wer beide Leistungen aus einer Hand bezieht, kann Synergien nutzen und Doppelarbeiten vermeiden. Die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung aus einer Unternehmensgruppe heraus ermöglicht oft effizientere Abläufe.
Wie wählt man den richtigen Wirtschaftsprüfer für sein Unternehmen aus?
Den richtigen Wirtschaftsprüfer wählt man anhand von Branchenerfahrung, Teamgröße, regionaler Präsenz und dem Grad der interdisziplinären Vernetzung mit Steuer- und Rechtsberatung. Ein Wirtschaftsprüfer, der Ihre Branche kennt, arbeitet effizienter und liefert relevanteren Mehrwert als ein Generalist ohne Spezialisierung.
Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl:
- Zulassung und Registrierung bei der Wirtschaftsprüferkammer prüfen
- Branchenkenntnis und Referenzen in vergleichbaren Unternehmen erfragen
- Teamstruktur klären: Wer führt die Prüfung tatsächlich durch?
- Interdisziplinäre Vernetzung mit Steuer- und Rechtsberatern bewerten
- Kommunikationsstil und Erreichbarkeit im Erstgespräch einschätzen
- Honorartransparenz und Abrechnungsmodell vorab klären
Besonders für mittelständische Unternehmen ist es vorteilhaft, wenn Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung unter einem Dach verfügbar sind. Das spart Koordinationsaufwand und ermöglicht eine ganzheitliche Sicht auf das Unternehmen, die über die reine Prüfung hinausgeht.
Wie die AHW Gruppe bei der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung unterstützt
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