Ein Steuerberater kümmert sich um die steuerliche Beratung und Deklaration, während ein Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführt und die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschlüssen testiert. Beide Berufe erfordern eine anspruchsvolle Ausbildung und staatliche Zulassung, unterscheiden sich aber grundlegend in ihrem gesetzlichen Auftrag und ihren Befugnissen. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Unterschiede und geben Orientierung, welcher Berufsträger für welche unternehmerische Situation geeignet ist.
Welche Aufgaben hat ein Wirtschaftsprüfer im Vergleich zum Steuerberater?
Ein Wirtschaftsprüfer prüft und testiert Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Finanzberichte auf ihre Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit. Ein Steuerberater hingegen berät Mandanten in allen steuerlichen Angelegenheiten, erstellt Steuererklärungen und vertritt sie gegenüber den Finanzbehörden. Beide Berufe befassen sich mit Zahlen und Finanzen, aber aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit unterschiedlichem gesetzlichem Auftrag.
Der Steuerberater arbeitet im Kern vorausschauend und gestaltend: Er analysiert die steuerliche Situation eines Unternehmens, entwickelt legale Optimierungsstrategien und sorgt dafür, dass Steuerpflichten korrekt und fristgerecht erfüllt werden. Dazu gehören die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, die Beratung bei Betriebsprüfungen sowie die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung.
Der Wirtschaftsprüfer tritt als unabhängiger Prüfer auf. Seine zentrale Aufgabe ist es, festzustellen, ob ein Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens vermittelt. Diese Prüfung ist keine bloße Formalie: Sie deckt Schwachstellen in internen Kontrollsystemen auf, bewertet Risiken und schafft Transparenz für Gesellschafter, Banken und andere Stakeholder. Wirtschaftsprüfung in diesem Sinne ist ein aktives Steuerungsinstrument, nicht nur eine Pflichtübung.
Wer darf was – welche Befugnisse hat jeder Berufsstand?
Steuerberater sind nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Wirtschaftsprüfer dürfen darüber hinaus gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, die ausschließlich ihnen vorbehalten sind. Diese klare gesetzliche Trennung der Befugnisse ist der entscheidende Unterschied zwischen beiden Berufsständen.
Konkret bedeutet das:
- Steuerberater dürfen Steuererklärungen erstellen, in Steuerverfahren vertreten, Jahresabschlüsse aufstellen und in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten. Sie dürfen jedoch keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen.
- Wirtschaftsprüfer sind zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen, Sonderprüfungen und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen berechtigt. Zudem sind sie in der Regel auch zur Steuerberatung befugt, da viele Wirtschaftsprüfer gleichzeitig als Steuerberater zugelassen sind.
Die Zulassung als Wirtschaftsprüfer setzt ein besonders anspruchsvolles Staatsexamen voraus, das als eines der schwierigsten Berufsexamina in Deutschland gilt. Auch der Steuerberater erlangt seine Zulassung nach einem staatlichen Examen, das umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht, Handelsrecht und in der Betriebswirtschaft erfordert. Beide Berufe unterliegen strengen berufsrechtlichen Pflichten, insbesondere der Verschwiegenheit und der Unabhängigkeit.
Wann braucht ein Unternehmen einen Wirtschaftsprüfer?
Ein Unternehmen benötigt einen Wirtschaftsprüfer, wenn es gesetzlich zur Prüfung seines Jahresabschlusses verpflichtet ist. Das ist vor allem bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften der Fall, die bestimmte Größenmerkmale nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) überschreiten. Auch bei bestimmten Rechtsformen und in Sondersituationen ist eine Wirtschaftsprüfung gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 267 HGB gelten Kapitalgesellschaften als prüfungspflichtig, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Merkmale überschreiten:
- Bilanzsumme von mehr als 6 Millionen Euro
- Umsatzerlöse von mehr als 12 Millionen Euro im Geschäftsjahr
- Mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Darüber hinaus gibt es weitere Situationen, in denen ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen wird: bei Unternehmensakquisitionen und Due-Diligence-Prüfungen, bei der Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, bei Sonderprüfungen im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei der Prüfung von Fördermittelabrechnungen. Auch Banken und Investoren verlangen häufig geprüfte Abschlüsse, selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht.
Kann ein Steuerberater auch die Jahresabschlussprüfung übernehmen?
Nein, ein Steuerberater darf keine gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung durchführen. Die Abschlussprüfung ist ausschließlich Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Diese gesetzliche Exklusivität ist im Handelsgesetzbuch und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) klar geregelt.
Der Hintergrund dieser Regelung liegt in der Unabhängigkeit: Ein Prüfer soll nicht gleichzeitig derjenige sein, der den Abschluss erstellt hat. Wer als Steuerberater den Jahresabschluss aufgestellt hat, kann diesen nicht selbst prüfen. Die Prüfung muss durch einen unabhängigen, zugelassenen Wirtschaftsprüfer erfolgen, der keinerlei Eigeninteresse am Ergebnis hat.
In der Praxis arbeiten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer deshalb häufig eng zusammen: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss, der Wirtschaftsprüfer prüft ihn anschließend. In manchen Kanzleien sind beide Qualifikationen unter einem Dach vereint, was eine reibungslose Zusammenarbeit ermöglicht, ohne dass die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit des Prüfers verletzt wird.
Welchen Berufsträger sollte ein mittelständisches Unternehmen wählen?
Für die laufende steuerliche Beratung und Compliance ist ein Steuerberater die richtige Wahl. Sobald ein Unternehmen prüfungspflichtig wird oder eine unabhängige Prüfung für Banken, Investoren oder Gesellschafter benötigt, ist ein Wirtschaftsprüfer erforderlich. Viele mittelständische Unternehmen benötigen langfristig beide Berufsträger, idealerweise aus einer Hand.
Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Unternehmensgröße: Kleine Unternehmen und Selbständige kommen in der Regel mit einem Steuerberater aus. Ab einer bestimmten Größe entsteht die gesetzliche Prüfungspflicht.
- Rechtsform: GmbHs, AGs und andere Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Anforderungen als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.
- Finanzierungsbedarf: Unternehmen, die Bankkredite oder Investorenkapital aufnehmen möchten, profitieren von geprüften Abschlüssen, auch ohne gesetzliche Pflicht.
- Unternehmenstransaktionen: Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist eine Wirtschaftsprüfung im Rahmen der Due Diligence nahezu unvermeidlich.
Für wachsende Mittelständler empfiehlt sich eine Kanzlei, die beide Disziplinen abdeckt. So lassen sich steuerliche Gestaltung und unabhängige Prüfung koordiniert einsetzen, ohne Informationsverluste zwischen verschiedenen Beratern.
Wie die AHW Gruppe Unternehmen in beiden Bereichen unterstützt
Die AHW Unternehmensgruppe aus Köln vereint Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung unter einem Dach und bietet mittelständischen Unternehmen damit eine integrierte Beratung, die komplexe unternehmerische Situationen erfordert. Als interdisziplinäre Beratungsgesellschaft mit über 65 Jahren Erfahrung begleitet AHW Mandanten branchenübergreifend, von der laufenden Steuerberatung bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung.
Das Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Steuerberatung: Laufende steuerliche Betreuung, Jahresabschlusserstellung, Optimierungsstrategien und Vertretung bei Betriebsprüfungen
- Wirtschaftsprüfung: Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen, freiwillige Prüfungen, Due-Diligence-Prüfungen und Unternehmensbewertungen
- Integrierter Beratungsansatz: Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsexpertise greifen ineinander, sodass Mandanten keine Informationen zwischen verschiedenen Beratern koordinieren müssen
- Begleitung in Sondersituationen: Unternehmenstransaktionen, Nachfolgeplanung, Restrukturierung und Finanzierungsbegleitung
AHW unterstützt mittelständische Unternehmen dabei, steuerliche Gestaltung und unabhängige Prüfung aus einer Hand zu nutzen. Weiterführende Informationen zu den Beratungsleistungen sind unter ahw-gruppe.de verfügbar.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftsprüferische Beratung im Einzelfall.