Krank im Urlaub – und dann eine Krankschreibung aus dem Ausland? Das ist grundsätzlich kein Problem, denn solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben den gleichen Beweiswert wie in Deutschland ausgestellte. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 15.1.2025 (5 AZR 284/24) nun klargestellt: Unter bestimmten Umständen kann dieser Beweiswert erschüttert werden.
Der Fall: Krankschreibung in Tunesien, aber Rückreise per Auto
Ein Lagerarbeiter ließ sich während seines Urlaubs in Tunesien wegen Ischias-Beschwerden krankschreiben – mit der Anordnung strikter Ruhe und Reiseunfähigkeit. Dennoch buchte er am Folgetag seine Heimreise und trat diese kurz vor Ablauf seiner AU an.
Sein Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung. Während das Landesarbeitsgericht München zunächst zugunsten des Arbeitnehmers entschied, hob das BAG das Urteil auf und verlangte eine genauere Prüfung.
BAG: Nicht nur Einzelaspekte zählen, sondern das Gesamtbild
Grundsätzlich haben auch ausländische Krankschreibungen einen hohen Beweiswert. Doch das BAG betont: Mehrere auffällige Faktoren können diesen Beweiswert ins Wanken bringen – vor allem, wenn sie in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.
Im aktuellen Fall waren dies:
- Eine 24-tägige Krankschreibung ohne erneute ärztliche Untersuchung
- Direkt nach dem Arztbesuch gebuchte Heimreise trotz Reiseverbot
- Mehrere vergleichbare Krankmeldungen direkt nach Urlauben
Diese Kombination weckte begründete Zweifel, weshalb das LAG nun alle Umstände erneut bewerten muss.
Unser Tipp für Arbeitgeber: Sehen Sie sich Krankmeldungen, die unmittelbar an den Urlaub anschließen, genau an. Achten Sie insbesondere auf
- einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Urlaubsende und Krankschreibung,
- wiederkehrende Muster in der Krankmeldung nach Reisen
- und auf Widersprüche zwischen dem ärztlich bescheinigten Zustand und dem tatsächlichen Verhalten des Arbeitnehmers (z. B. Reisen trotz attestierter Reiseunfähigkeit).
Kommen mehrere Auffälligkeiten zusammen, kann das den Beweiswert der Krankschreibung erschüttern – und der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit dann selbst schlüssig darlegen.