Was ist der Hintergrund?
In den Fake-Schreiben wird behauptet, dass Unternehmen ab Juli 2025 verpflichtet seien, an einem digitalen Präventionsmodul teilzunehmen – verbunden mit einer Teilnahmegebühr. Diese Forderung ist frei erfunden: Ein solches Modul existiert nicht.
Zunächst waren vor allem Betriebe aus dem Gastgewerbe betroffen. Inzwischen berichten auch Unternehmen anderer Branchen von ähnlichen Schreiben – sowohl per E-Mail als auch per Post.
So erkennen Sie die Betrugsmasche:
- Der Absender scheint „offiziell“, stammt aber nicht von der DGUV oder BGN.
- Der Betreff klingt dringlich, z. B. „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul“.
- Es wird zur Zahlung einer Teilnahmegebühr aufgefordert.
- Die E-Mail enthält Anhänge mit Rechnung und Anmeldeinformationen.
Was ist zu tun?
Nicht zahlen und keine sensiblen Daten preisgeben!
Wenn bereits gezahlt wurde: Anzeige erstatten. Die BGN stellt unter 0621 4456-1581 Aktenzeichen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Fragen beantwortet die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 60 50 40 4 oder per Mail an info@dguv.de.
Unser Tipp
Lassen Sie solche Schreiben im Zweifel durch uns prüfen, bevor Sie reagieren.
Unsere Expertinnen und Experten bei der AHW unterstützen Sie gerne bei der Einschätzung – ob im Einzelfall oder im Rahmen Ihrer Compliance-Strategie.