Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sind zwei eigenständige Berufsfelder mit unterschiedlichen gesetzlichen Aufgaben und Befugnissen. Während der Steuerberater das Unternehmen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten unterstützt und aktiv gestaltet, prüft der Wirtschaftsprüfer unabhängig und neutral, ob Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um beide Berufe und zeigen, wann welcher Experte gefragt ist.
Welche Aufgaben hat ein Wirtschaftsprüfer konkret?
Ein Wirtschaftsprüfer prüft Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und weitere Rechnungslegungsunterlagen auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit. Das Kernstück seiner Tätigkeit ist die gesetzliche Abschlussprüfung, bei der er beurteilt, ob Buchführung und Abschluss den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Bestätigungsvermerk festgehalten.
Über die Pflichtprüfung hinaus übernimmt der Wirtschaftsprüfer eine Reihe weiterer Aufgaben:
- Freiwillige Prüfungen: Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können eine freiwillige Prüfung beauftragen, um Banken, Investoren oder Geschäftspartnern gegenüber Transparenz zu signalisieren.
- Unternehmensbewertungen: Bei Kauf, Verkauf oder Umstrukturierung eines Unternehmens erstellt der Wirtschaftsprüfer fundierte Wertgutachten.
- Due-Diligence-Prüfungen: Im Rahmen von Transaktionen analysiert er Chancen und Risiken auf Basis der Rechnungslegung.
- Sonderprüfungen: Dazu zählen etwa Gründungsprüfungen, Verschmelzungsprüfungen oder Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz.
- Betriebswirtschaftliche Beratung: Viele Wirtschaftsprüfer beraten auch zu internen Kontrollsystemen, Risikomanagement und Unternehmenssteuerung.
Entscheidend ist die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Er darf keine wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen am geprüften Unternehmen haben, da seine Aussagen für Dritte, etwa Gläubiger, Gesellschafter oder den Kapitalmarkt, verlässlich sein müssen. Diese Unabhängigkeit unterscheidet ihn grundlegend vom Steuerberater, der parteiisch im Sinne des Mandanten handelt.
Was darf ein Steuerberater, was ein Wirtschaftsprüfer nicht darf?
Der Steuerberater darf umfassend in steuerlichen Angelegenheiten beraten und vertreten, also Steuererklärungen erstellen, Einsprüche einlegen und den Mandanten vor Finanzbehörden vertreten. Wirtschaftsprüfer sind zwar ebenfalls zur Steuerberatung befugt, jedoch ist dies nicht ihr primäres Tätigkeitsfeld. Der entscheidende Unterschied liegt in der Parteilichkeit: Der Steuerberater arbeitet aktiv für den Mandanten und optimiert dessen steuerliche Situation.
Konkret darf der Steuerberater Aufgaben übernehmen, die für einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Abschlussprüfung problematisch wären:
- Erstellung des Jahresabschlusses, der anschließend geprüft werden soll
- Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
- Aktive Steuergestaltung, etwa durch die Wahl von Abschreibungsmethoden oder Investitionsplanung
- Vertretung im Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten
- Beratung bei der Rechtsformwahl und steuerlichen Strukturierung von Transaktionen
Ein Wirtschaftsprüfer, der denselben Jahresabschluss erstellt und anschließend prüft, würde gegen das Gebot der Unabhängigkeit verstoßen. Aus diesem Grund sind die Tätigkeitsbereiche klar voneinander getrennt, auch wenn beide Berufe in einer gemeinsamen Kanzlei angeboten werden können. Mehr zu den steuerlichen Beratungsleistungen erfahren Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite.
Wann braucht ein Unternehmen zwingend einen Wirtschaftsprüfer?
Eine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer besteht für Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei Größenmerkmale nach § 267 HGB überschreiten: mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme, mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse und mehr als 50 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit.
Darüber hinaus gibt es weitere Situationen, in denen ein Wirtschaftsprüfer gesetzlich oder praktisch erforderlich ist:
- Börsennotierte Unternehmen: Sie unterliegen unabhängig von ihrer Größe der Prüfungspflicht.
- Kreditinstitute und Versicherungen: Für diese Branchen gelten besondere gesetzliche Prüfungspflichten.
- Umwandlungen und Verschmelzungen: Das Umwandlungsgesetz schreibt in bestimmten Fällen eine Prüfung vor.
- Gesellschaftsverträge und Satzungen: Manche Verträge verpflichten auch nicht prüfungspflichtige Unternehmen zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers.
- Kreditvergabe und Investoren: Banken und Kapitalgeber verlangen häufig geprüfte Abschlüsse als Voraussetzung für Finanzierungen.
Für mittelständische Unternehmen, die die gesetzlichen Schwellenwerte noch nicht erreichen, kann eine freiwillige Wirtschaftsprüfung dennoch sinnvoll sein, etwa um die eigene Bonität zu stärken oder Nachfolgeplanungen abzusichern.
Können Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung von einer Kanzlei übernommen werden?
Ja, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung können von einer Kanzlei angeboten werden, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit bei der Abschlussprüfung gewahrt bleibt. In der Praxis bedeutet das: Verschiedene Berufsträger innerhalb der Kanzlei übernehmen die jeweiligen Mandate, und es wird sichergestellt, dass kein Interessenkonflikt entsteht.
Dieses Modell bietet Unternehmen erhebliche Vorteile:
- Ganzheitliche Beratung aus einer Hand: Steuerliche und prüferische Erkenntnisse fließen direkt zusammen, ohne dass Informationen zwischen verschiedenen Kanzleien ausgetauscht werden müssen.
- Effizienz: Doppelarbeit bei der Datenerhebung und Dokumentenprüfung wird vermieden.
- Konsistenz: Die Beratung folgt einem einheitlichen Ansatz, der auf die Gesamtsituation des Unternehmens abgestimmt ist.
- Vertrauen: Langfristige Mandatsbeziehungen ermöglichen ein tiefes Verständnis der Unternehmensstruktur.
Wichtig ist, dass die Kanzlei intern klare Trennlinien zieht. Der Wirtschaftsprüfer, der den Jahresabschluss prüft, darf nicht gleichzeitig derjenige sein, der diesen Abschluss erstellt hat. Gut aufgestellte interdisziplinäre Kanzleien haben hierfür etablierte Prozesse und Strukturen.
Welcher Ansprechpartner ist der richtige für mittelständische Unternehmen?
Für mittelständische Unternehmen ist in den meisten Alltagsfragen der Steuerberater der erste Ansprechpartner, da er laufend in steuerliche und buchhalterische Prozesse eingebunden ist. Der Wirtschaftsprüfer wird relevant, sobald Prüfungspflichten entstehen, Finanzierungsvorhaben eine geprüfte Bilanz erfordern oder strategische Transaktionen wie Unternehmenskäufe oder Nachfolgeregelungen anstehen.
Die Frage, welcher Experte der richtige ist, hängt von der konkreten Situation ab:
- Laufende Steuerpflichten, Jahresabschlusserstellung, Lohnabrechnung: Steuerberater
- Gesetzliche Abschlussprüfung, Unternehmensbewertung, Due Diligence: Wirtschaftsprüfer
- Unternehmensverkauf oder -kauf: Idealerweise beide Disziplinen im Zusammenspiel
- Sanierung oder Restrukturierung: Wirtschaftsprüfer in Kombination mit spezialisierten Beratern
- Nachfolgeplanung: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und häufig auch Rechtsberater gemeinsam
Gerade im Mittelstand zahlt es sich aus, frühzeitig mit einer Kanzlei zusammenzuarbeiten, die beide Kompetenzen unter einem Dach vereint. So können steuerliche Optimierungen und prüferische Erkenntnisse direkt miteinander verknüpft werden, ohne dass Informationsverluste entstehen. Alle Dienstleistungen im Überblick finden Sie auf der entsprechenden Seite.
Wie die AHW Gruppe Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung verbindet
Die AHW Unternehmensgruppe vereint Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung unter einem Dach und bietet mittelständischen Unternehmen sowie Unternehmerfamilien damit eine echte 360°-Beratung aus einer Hand. Beide Disziplinen werden von spezialisierten Berufsträgern verantwortet, die intern eng zusammenarbeiten, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit zu gefährden.
Was das konkret bedeutet:
- Wirtschaftsprüfung: Gesetzliche Abschlussprüfungen, freiwillige Prüfungen, Unternehmensbewertungen, Due-Diligence-Prüfungen und Sonderprüfungen durch die AHW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Steuerberatung: Laufende steuerliche Betreuung, Jahresabschlusserstellung, Steuergestaltung und Vertretung gegenüber Finanzbehörden durch AHW Hunold & Partner mbB
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Steuer-, Rechts- und Prüfungsexpertise werden fallbezogen verknüpft, etwa bei Nachfolgeplanungen, Transaktionen oder Restrukturierungen
- Digitale Prozesse: Die AHW Digital Services GmbH unterstützt bei der Optimierung digitaler Geschäftsprozesse und sorgt für effiziente Abläufe in der Mandatsbearbeitung
Ob Sie prüfungspflichtig sind, eine freiwillige Prüfung erwägen oder steuerliche Beratung für Ihr Wachstum benötigen: Nehmen Sie jetzt Kontakt mit der AHW Gruppe auf und erfahren Sie, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.
