Die prüferische Durchsicht, auch als Review bezeichnet, ist ein Verfahren der Wirtschaftsprüfung, bei dem ein Wirtschaftsprüfer einen Jahresabschluss oder Zwischenabschluss auf Basis von Befragungen und analytischen Beurteilungen auf Plausibilität prüft. Das Ergebnis ist eine begrenzte Prüfungssicherheit, keine vollständige Prüfungsaussage. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Fragen rund um Ablauf, Anwendungsbereich und Nutzen einer prüferischen Durchsicht.
Wie unterscheidet sich die prüferische Durchsicht von der Abschlussprüfung?
Der entscheidende Unterschied liegt im Umfang der Prüfungshandlungen und dem daraus resultierenden Sicherheitsniveau. Bei einer vollständigen Abschlussprüfung nach HGB erlangt der Wirtschaftsprüfer hinreichende Sicherheit darüber, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Die prüferische Durchsicht liefert demgegenüber nur begrenzte Sicherheit.
Konkret bedeutet das: Eine Abschlussprüfung umfasst detaillierte Einzelfallprüfungen, Saldenbestätigungen, Inventurbeobachtungen und umfangreiche Nachweise. Die prüferische Durchsicht beschränkt sich auf Befragungen von Führungskräften und Mitarbeitenden sowie auf analytische Prüfungshandlungen wie Trendanalysen und Kennzahlenvergleiche. Auffälligkeiten werden hinterfragt, aber nicht mit der gleichen Tiefe belegt.
Das Ergebnis der Abschlussprüfung ist ein positives Testat: Der Prüfer bestätigt aktiv, dass der Abschluss ein zutreffendes Bild vermittelt. Die prüferische Durchsicht mündet hingegen in eine negative Aussage: Es sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die darauf hindeuten, dass der Abschluss wesentliche Fehler enthält. Dieser Unterschied ist für Adressaten des Abschlusses, zum Beispiel Kreditgeber oder Investoren, von erheblicher Bedeutung.
Welche gesetzlichen Grundlagen und Standards gelten für die prüferische Durchsicht?
Die prüferische Durchsicht richtet sich in Deutschland nach dem internationalen Standard ISRE 2400, der vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegeben wurde und vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) übernommen wurde. Für Zwischenberichte börsennotierter Unternehmen gilt ergänzend der IDW Prüfungsstandard PS 900.
Das HGB selbst schreibt keine prüferische Durchsicht vor, schließt sie aber auch nicht aus. Vielmehr wird sie häufig vertraglich vereinbart, etwa wenn Kreditgeber eine gewisse Sicherheit über einen Abschluss verlangen, ohne eine vollständige gesetzliche Prüfungspflicht zu begründen. Im Bereich der kapitalmarktorientierten Unternehmen ist die prüferische Durchsicht von Halbjahresfinanzberichten gesetzlich verankert, unter anderem durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Der Standard ISRE 2400 legt fest, welche Prüfungshandlungen mindestens durchzuführen sind, wie die Kommunikation mit der Unternehmensleitung zu gestalten ist und wie die Bescheinigung formuliert werden muss. Wirtschaftsprüfer, die eine prüferische Durchsicht durchführen, sind an diese Vorgaben gebunden und müssen ihre Unabhängigkeit wahren.
Für welche Unternehmen ist eine prüferische Durchsicht geeignet?
Die prüferische Durchsicht eignet sich vor allem für Unternehmen, die keine gesetzliche Prüfungspflicht haben, aber dennoch gegenüber Dritten eine gewisse Verlässlichkeit ihrer Abschlüsse nachweisen möchten. Typische Anwendungsfälle sind mittelständische Unternehmen, die Bankkredite beantragen, oder Gesellschaften, die sich auf Investorengespräche vorbereiten.
Darüber hinaus ist die prüferische Durchsicht für folgende Situationen besonders relevant:
- Nicht prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften, die freiwillig mehr Transparenz schaffen wollen, ohne den Aufwand einer vollständigen Prüfung zu tragen
- Unternehmen in Finanzierungsprozessen, bei denen Kreditinstitute oder Private-Equity-Investoren eine unabhängige Einschätzung des Abschlusses verlangen
- Konzerngesellschaften, für die der Mutterkonzern eine begrenzte Sicherheit auf Ebene einzelner Tochtergesellschaften benötigt
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die Halbjahresfinanzberichte veröffentlichen und dabei einer gesetzlichen Pflicht zur prüferischen Durchsicht unterliegen
Unternehmen, die bereits prüfungspflichtig sind, profitieren von der Wirtschaftsprüfung als vollständiger Prüfungsleistung, da diese ein deutlich höheres Sicherheitsniveau bietet. Für alle anderen kann die prüferische Durchsicht ein sinnvoller Zwischenschritt sein.
Wie läuft eine prüferische Durchsicht in der Praxis ab?
Eine prüferische Durchsicht beginnt mit der Auftragsannahme und der Klärung der Rahmenbedingungen, also welcher Abschluss geprüft wird, welche Standards anzuwenden sind und wer die Adressaten der Bescheinigung sind. Anschließend verschafft sich der Wirtschaftsprüfer ein Verständnis des Unternehmens, seiner Branche und seiner Rechnungslegungspraktiken.
Die eigentlichen Prüfungshandlungen konzentrieren sich auf zwei Kernelemente:
- Befragungen: Der Wirtschaftsprüfer befragt Geschäftsführung, Buchhaltung und weitere Verantwortliche zu Bilanzierungsentscheidungen, wesentlichen Geschäftsvorfällen und möglichen Risiken.
- Analytische Beurteilungen: Kennzahlen, Trends und Verhältnisse im Abschluss werden mit Vorjahreswerten, Planwerten oder Branchendurchschnittswerten verglichen, um Auffälligkeiten zu identifizieren.
Stellt der Wirtschaftsprüfer dabei Unklarheiten oder Auffälligkeiten fest, werden diese mit dem Unternehmen besprochen. Bei der Abschlussprüfung würde der Prüfer diese Punkte durch eigene Nachweise belegen, bei der prüferischen Durchsicht genügen in der Regel plausible Erklärungen durch das Management. Am Ende des Prozesses erstellt der Wirtschaftsprüfer eine schriftliche Bescheinigung.
Was bescheinigt der Wirtschaftsprüfer nach einer prüferischen Durchsicht?
Nach einer prüferischen Durchsicht erteilt der Wirtschaftsprüfer eine Bescheinigung mit negativer Aussage. Das bedeutet: Er erklärt, dass ihm auf Basis der durchgeführten Handlungen keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die darauf hindeuten, dass der Abschluss in wesentlichen Belangen nicht den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften entspricht.
Diese Formulierung unterscheidet sich bewusst von der positiven Aussage einer vollständigen Prüfung. Der Wirtschaftsprüfer sagt nicht aktiv, dass der Abschluss korrekt ist, sondern dass er keine wesentlichen Fehler gefunden hat. Für den Adressaten ist diese Unterscheidung wichtig: Die negative Aussage bietet Orientierung und erhöht die Glaubwürdigkeit des Abschlusses, ersetzt aber nicht die Sicherheit eines vollständigen Testats.
Werden im Verlauf der prüferischen Durchsicht doch wesentliche Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt, die das Unternehmen nicht bereinigt, muss der Wirtschaftsprüfer dies in seiner Bescheinigung entsprechend zum Ausdruck bringen. Die Bescheinigung kann dann eingeschränkt oder versagt werden.
Wann sollte man eine prüferische Durchsicht einer vollständigen Prüfung vorziehen?
Eine prüferische Durchsicht ist dann sinnvoll, wenn ein mittleres Maß an Sicherheit ausreicht und der Aufwand einer vollständigen Abschlussprüfung nicht verhältnismäßig wäre. Sie bietet einen guten Kompromiss zwischen Kosten, Zeit und dem Informationsbedürfnis der Adressaten.
Konkrete Situationen, in denen die prüferische Durchsicht einer vollständigen Prüfung vorzuziehen ist:
- Das Unternehmen unterliegt keiner gesetzlichen Prüfungspflicht, möchte aber Banken oder Investoren eine unabhängige Einschätzung liefern
- Die Anforderungen des Auftraggebers, zum Beispiel eines Kreditinstituts, lassen ausdrücklich eine begrenzte Sicherheit genügen
- Es handelt sich um einen Zwischenabschluss, für den eine vollständige Prüfung weder üblich noch wirtschaftlich sinnvoll ist
- Die Ressourcen des Unternehmens oder der zeitliche Rahmen lassen eine vollständige Prüfung nicht zu, aber eine völlig ungeprüfte Vorlage wäre für die Adressaten nicht akzeptabel
Sobald jedoch eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, externe Kapitalgeber ein vollständiges Testat verlangen oder das Unternehmen wesentliche Transaktionen wie einen Unternehmensverkauf plant, ist die vollständige Abschlussprüfung die richtige Wahl. In solchen Fällen bietet nur das positive Testat die notwendige Verlässlichkeit. Wer unsicher ist, welches Verfahren für seine Situation geeignet ist, sollte frühzeitig mit einem erfahrenen Wirtschaftsprüfer sprechen.
Prüferische Durchsicht mit der AHW Gruppe
Die AHW Gruppe begleitet Unternehmen und Unternehmerfamilien bei allen Fragen rund um den Jahresabschluss, ob prüferische Durchsicht oder vollständige Abschlussprüfung. Als interdisziplinäre Beratungsgesellschaft verbindet AHW wirtschaftsprüferische Expertise mit steuerrechtlichem und betriebswirtschaftlichem Know-how, sodass Mandanten nicht nur eine Bescheinigung erhalten, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen für ihre unternehmerische Praxis.
Die Leistungen der AHW im Bereich der prüferischen Durchsicht umfassen unter anderem:
- Prüfung von Jahres- und Zwischenabschlüssen nach HGB und ISRE 2400
- Analytische Beurteilung und Befragung im Rahmen des Review-Verfahrens
- Erstellung der Bescheinigung für Banken, Investoren oder interne Steuerungszwecke
- Beratung zur Frage, ob eine prüferische Durchsicht oder eine vollständige Abschlussprüfung sinnvoller ist
- Einbindung in weiterführende Beratungsleistungen wie Finanzierungsbegleitung oder Unternehmenstransaktionen
Möchten Sie wissen, ob eine prüferische Durchsicht für Ihr Unternehmen die richtige Lösung ist? Nehmen Sie Kontakt auf und sprechen Sie direkt mit einem unserer Wirtschaftsprüfer.