Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission ein bedeutendes Signal an die Wirtschaft gesendet: Mit dem sogenannten „Omnibus I“-Vorschlag plant sie die Verschiebung und teilweise Einschränkung der Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD). Nun ist es offiziell: Das Europäische Parlament hat dem Vorhaben am 03. April 2025 im Plenum zugestimmt, und auch der Rat der Europäischen Union hat am 14. April 2025 endgültig grünes Licht gegeben. Der entsprechende Rechtsakt wird zeitnah im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen – und worauf sollten Sie sich trotzdem vorbereiten?

Mit dem Omnibus-Paket reagiert die EU auf wachsende Kritik von Unternehmen, Verbänden und Wirtschaftsprüfern: Die Umsetzung der CSRD und CSDDD wurde als zu komplex, zeitintensiv und teuer empfunden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen fühlten sich überfordert. Selbst die EU-Kommission erkannte an, dass die bisherigen Vorgaben „unzumutbare“ Belastungen erzeugen – trotz des hehren Ziels, mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu etablieren.

Die Konsequenz: „Stop the Clock“ – das bewusste Anhalten der regulatorischen Uhr, um eine realistische und umsetzbare Einführung der Berichtspflichten zu ermöglichen.

Was ändert sich konkret?

1.  Verschiebung der Berichtspflichten

Der „Stop-the-Clock“-Vorschlag ist Bestandteil des ersten Omnibus-Pakets (COM(2025)80) und verschiebt die geplanten Berichtspflichten nach CSRD wie folgt:

  • Zweite Welle (bisher Start 01.01.2025): Berichtspflicht verschoben auf 01.01.2027
  • Dritte Welle (bisher Start 01.01.2026): Berichtspflicht verschoben auf 01.01.2028

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regelungen nun bis 31.12.2025 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen gewinnen dadurch wertvolle Zeit zur Vorbereitung.

 

2. Reduzierter Anwendungsbereich

Nach der geplanten Neuregelung sollen nur noch Unternehmen mit:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitenden,
  • einem Umsatz von mehr als 50 Mio. € oder
  • einer Bilanzsumme über 25 Mio. €

unter die CSRD fallen. Laut EU-Kommission betrifft das künftig nur noch rund 20 % der ursprünglich berichtspflichtigen Unternehmen – ein deutlicher Schritt hin zur Entlastung der Wirtschaft.

3. Klarere Abgrenzung der Sorgfaltspflichten

Auch bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine spürbare Fokussierung auf direkte Geschäftspartner vorgesehen. Zudem ist eine Reduzierung der zivilrechtlichen Haftung angedacht – ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Trotz der Verschiebung und Eingrenzung: Die Anforderungen an nachhaltiges Handeln und transparente Unternehmensführung bleiben bestehen. Unternehmen, die sich bereits vorbereitet haben, profitieren nun von einem strategischen Vorsprung.

Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem zentralen Faktor bei Finanzierungen, Ausschreibungen und der Markenwahrnehmung – wer jetzt investiert, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.

Unsere Empfehlung: Jetzt Weichen richtig stellen

Auch wenn die Uhr (vorerst) angehalten wurde – sie tickt weiter. Nutzen Sie die gewonnene Zeit sinnvoll und bereiten Sie sich strukturiert auf die kommenden Anforderungen vor.

Wir von der AHW begleiten Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltigkeitsbezogener Prozesse – von der Risikoanalyse über die Berichtserstattung bis zur strategischen Positionierung. Unsere interdisziplinären Teams vereinen juristisches, steuerliches und betriebswirtschaftliches Know-how – für einen ganzheitlichen Beratungsansatz.

Ob Risikobewertung, Berichterstattung oder Strategieentwicklung: Wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite und unterstützen Sie bei einer zukunftsfähigen Ausrichtung Ihres Unternehmens.

Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf den Austausch!