Compliance und Abschlussprüfung sind eng miteinander verzahnt: Eine Abschlussprüfung bewertet nicht nur die Korrektheit von Zahlen, sondern berücksichtigt auch, ob das Unternehmen wesentliche rechtliche und regulatorische Anforderungen einhält. Compliance-Mängel können die Prüfung direkt beeinflussen, das Prüfungsergebnis gefährden und im schlimmsten Fall zu einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk führen. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Zusammenhänge zwischen beiden Bereichen und zeigen, worauf Unternehmen achten sollten.

Welche Rolle spielen interne Kontrollen bei der Abschlussprüfung?

Interne Kontrollen sind ein zentrales Prüfungsobjekt bei jeder Abschlussprüfung. Wirtschaftsprüfer analysieren das interne Kontrollsystem eines Unternehmens, um zu beurteilen, wie verlässlich die zugrunde liegenden Prozesse und Daten sind. Ein funktionierendes Kontrollsystem reduziert das Risiko wesentlicher Fehler im Jahresabschluss und beeinflusst direkt den Prüfungsumfang.

Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, wie sie das IDW in seinen Prüfungsstandards beschreibt, führt der Wirtschaftsprüfer zunächst eine Risikobeurteilung durch. Dabei werden das inhärente Risiko und das Kontrollrisiko bewertet. Je besser das interne Kontrollsystem aufgestellt ist, desto stärker kann der Prüfer auf dessen Ergebnisse vertrauen und desto gezielter lassen sich Prüfungshandlungen einsetzen.

Konkret prüfen Wirtschaftsprüfer unter anderem:

  • Ob Zuständigkeiten klar geregelt und Funktionen getrennt sind
  • Ob Genehmigungsverfahren für wesentliche Transaktionen existieren
  • Ob Kontrollmechanismen für buchhalterische Prozesse dokumentiert und wirksam sind
  • Ob Risiken systematisch erfasst und bewertet werden

Schwachstellen im internen Kontrollsystem führen nicht automatisch zu einem negativen Prüfungsergebnis, erhöhen aber den Prüfungsaufwand erheblich. Wirtschaftsprüfer müssen in solchen Fällen mehr aussageorientierte Prüfungshandlungen durchführen, um sich ein hinreichendes Bild zu verschaffen. Unternehmen, die ihr internes Kontrollsystem frühzeitig stärken, schaffen damit nicht nur mehr Sicherheit im operativen Betrieb, sondern erleichtern auch den Prüfungsprozess erheblich.

Was deckt eine Abschlussprüfung in Bezug auf Compliance auf?

Eine Abschlussprüfung deckt Compliance-Sachverhalte dann auf, wenn Gesetzesverstöße oder regulatorische Mängel wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben. Der Prüfer ist nicht verpflichtet, sämtliche Rechtsverstöße zu identifizieren, muss aber auf Hinweise reagieren, die auf compliance-relevante Risiken hindeuten.

Laut IDW PS 210 hat der Abschlussprüfer bei der Prüfung auf Gesetzesverstöße zu achten, die den Jahresabschluss wesentlich beeinflussen können. Dazu gehören unter anderem steuerliche Pflichtverletzungen, Verstöße gegen handelsrechtliche Offenlegungspflichten oder Verstöße gegen branchenspezifische Regulierungen, die zu Rückstellungen oder Schadensersatzforderungen führen können.

Praktisch bedeutet das: Entdeckt der Prüfer Hinweise auf Compliance-Verstöße, etwa im Bereich Geldwäscheprävention, Kartellrecht oder Datenschutz, wird er diese im Rahmen seiner Risikobeurteilung einordnen und prüfen, ob entsprechende Rückstellungen oder Angaben im Anhang erforderlich sind. Die Abschlussprüfung fungiert damit auch als Frühwarnsystem für compliance-relevante Risiken, ohne jedoch eine vollständige Compliance-Prüfung zu ersetzen.

Wann ist ein Compliance-Management-System prüfungsrelevant?

Ein Compliance-Management-System (CMS) wird prüfungsrelevant, wenn es direkte Auswirkungen auf die Verlässlichkeit des Jahresabschlusses hat oder wenn der Prüfungsauftrag ausdrücklich die Beurteilung des CMS einschließt. Darüber hinaus gewinnt ein CMS an Bedeutung, wenn das Unternehmen in regulierten Branchen tätig ist oder besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegt.

Das IDW hat mit dem Prüfungsstandard IDW PS 980 einen eigenen Standard für die Prüfung von Compliance-Management-Systemen entwickelt. Dieser Standard beschreibt, wie ein CMS auf Angemessenheit und Wirksamkeit beurteilt werden kann. Eine solche Prüfung ist freiwillig und geht über die gesetzliche Abschlussprüfung hinaus, wird aber von Unternehmen zunehmend genutzt, um gegenüber Stakeholdern, Banken oder Geschäftspartnern Compliance-Reife nachzuweisen.

Im Rahmen der regulären Abschlussprüfung berücksichtigt der Prüfer das CMS als Teil der Risikobeurteilung. Ein gut dokumentiertes und funktionierendes CMS kann das Kontrollrisiko senken. Fehlt ein CMS oder weist es erkennbare Lücken auf, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass compliance-relevante Risiken unentdeckt bleiben und sich im Jahresabschluss niederschlagen.

Was ist der Unterschied zwischen Compliance-Prüfung und Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung hat das Ziel, einen hinreichend sicheren Jahresabschluss zu bestätigen. Die Compliance-Prüfung hingegen beurteilt, ob ein Unternehmen spezifische rechtliche, regulatorische oder interne Anforderungen tatsächlich einhält. Beide Prüfungsarten überschneiden sich, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und Methoden.

Abschlussprüfung: Fokus auf den Jahresabschluss

Die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB oder IFRS prüft, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Compliance-Aspekte fließen nur insoweit ein, als sie die Darstellung im Abschluss wesentlich beeinflussen. Der Wirtschaftsprüfer erteilt einen Bestätigungsvermerk, der sich auf den Abschluss bezieht.

Compliance-Prüfung: Fokus auf Regelkonformität

Eine Compliance-Prüfung, etwa nach IDW PS 980 oder im Rahmen einer Due Diligence, bewertet gezielt, ob das Unternehmen definierte Regeln einhält. Der Prüfungsgegenstand ist breiter: Er umfasst interne Richtlinien, branchenspezifische Gesetze, Datenschutzvorgaben, kartellrechtliche Anforderungen oder Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das Ergebnis ist kein Bestätigungsvermerk, sondern ein Prüfungsbericht mit Handlungsempfehlungen.

Wie wirken sich Compliance-Verstöße auf das Prüfungsergebnis aus?

Compliance-Verstöße können das Prüfungsergebnis direkt beeinflussen, wenn sie zu wesentlichen Fehldarstellungen im Jahresabschluss führen oder wenn der Wirtschaftsprüfer keine ausreichenden Informationen erhält, um sich ein abschließendes Urteil zu bilden. In solchen Fällen drohen ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder im Extremfall eine Versagung.

Konkret können Compliance-Verstöße folgende Konsequenzen für die Prüfung haben:

  • Rückstellungspflicht: Drohen Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder Verfahrenskosten, müssen diese im Jahresabschluss abgebildet werden. Fehlen entsprechende Rückstellungen, ist der Abschluss unvollständig.
  • Anhangangaben: Wesentliche Rechtsrisiken müssen im Anhang erläutert werden. Unterbleiben diese Angaben, kann der Prüfer den Abschluss nicht uneingeschränkt bestätigen.
  • Fortführungsprognose: Schwerwiegende Compliance-Verstöße, die die Existenz des Unternehmens gefährden, berühren die Going-Concern-Beurteilung und müssen entsprechend kommuniziert werden.
  • Einschränkung oder Versagung: Verweigert das Unternehmen dem Prüfer relevante Informationen oder ist die Prüfung durch Compliance-Risiken wesentlich eingeschränkt, kann der Bestätigungsvermerk eingeschränkt oder versagt werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Compliance-Verstöße sind kein rein juristisches Problem. Sie wirken unmittelbar in die Bilanz hinein und können die Außendarstellung gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern erheblich belasten.

Sollten Unternehmen Compliance und Abschlussprüfung gemeinsam planen?

Ja, eine gemeinsame Planung von Compliance-Aktivitäten und Abschlussprüfung ist sinnvoll. Unternehmen, die beide Bereiche aufeinander abstimmen, reduzieren nicht nur den Gesamtaufwand, sondern schaffen auch mehr Verlässlichkeit in beiden Prozessen. Compliance-Dokumentation, die für die Prüfung relevant ist, sollte frühzeitig und strukturiert aufbereitet werden.

In der Praxis profitieren Unternehmen von einer integrierten Herangehensweise auf mehreren Ebenen:

  • Effizientere Prüfungsvorbereitung: Wenn compliance-relevante Unterlagen, Risikoberichte und Kontrollnachweise bereits strukturiert vorliegen, verkürzt das den Prüfungsprozess und reduziert Rückfragen.
  • Frühzeitige Risikoerkennung: Regelmäßige Compliance-Reviews im Jahresverlauf identifizieren Risiken, bevor sie zu prüfungsrelevanten Sachverhalten werden.
  • Konsistente Dokumentation: Interne Richtlinien, Schulungsnachweise und Kontrollprotokolle, die für das CMS gepflegt werden, stehen dem Prüfer direkt zur Verfügung.
  • Bessere Kommunikation mit dem Prüfer: Wenn das Unternehmen Compliance-Risiken proaktiv kommuniziert, kann der Prüfer seine Prüfungsstrategie gezielt anpassen.

Gerade im Kontext wachsender regulatorischer Anforderungen, etwa durch die CSRD-Berichtspflicht oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, nimmt die Verzahnung von Compliance und Prüfung weiter zu. Frühzeitiges Handeln schafft Planungssicherheit und vermeidet kurzfristigen Korrekturbedarf kurz vor dem Prüfungstermin.

Wie die AHW Gruppe bei Compliance und Abschlussprüfung unterstützt

Die AHW Unternehmensgruppe begleitet Unternehmen bei der Verzahnung von Compliance-Anforderungen und Abschlussprüfung als interdisziplinärer Partner. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater arbeiten dabei eng zusammen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und prüfungsrelevante Sachverhalte strukturiert aufzubereiten. Das ermöglicht kurze Abstimmungswege und klare Verantwortlichkeiten.

AHW unterstützt konkret in folgenden Bereichen:

  • Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach HGB und IFRS
  • Beurteilung und Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme
  • Prüfung von Compliance-Management-Systemen nach IDW PS 980
  • Einordnung compliance-relevanter Risiken in die Rechnungslegung
  • Beratung zu regulatorischen Anforderungen, einschließlich CSRD und Lieferkettensorgfaltspflichten
  • Vorbereitung auf Prüfungen durch strukturierte Dokumentation und Risikoanalysen

Gemeinsam lassen sich die nächsten Schritte gestalten, die sowohl Compliance-Anforderungen als auch prüferische Erwartungen erfüllen. Jetzt informieren und frühzeitig Klarheit schaffen.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftsprüferische Beratung im Einzelfall.

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