Die Vorbereitung auf die CSRD-Berichtspflicht beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme: Welche Daten liegen vor, welche Prozesse fehlen, und welche Bereiche des Unternehmens müssen einbezogen werden? Wer frühzeitig mit der Analyse beginnt, schafft sich ausreichend Zeit für die Wesentlichkeitsanalyse, den Aufbau geeigneter Datenstrukturen und die Abstimmung mit Prüfern. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Pflichten, Inhalte und Abläufe der CSRD-Berichterstattung.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) erfasst in mehreren Stufen große kapitalmarktorientierte Unternehmen, große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie mittelgroße und kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen. Maßgeblich sind die Schwellenwerte aus dem europäischen Bilanzrecht: Bilanzsumme, Nettoumsatz und Mitarbeiterzahl. Unternehmen, die zwei der drei Kriterien überschreiten, fallen in den Anwendungsbereich.

Laut der EU-Richtlinie 2022/2464, die die bisherige NFRD ablöst, gelten folgende Gruppen als berichtspflichtig:

  • Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden (bereits seit dem Berichtsjahr 2024 verpflichtet)
  • Alle anderen großen Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme (Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2025)
  • Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte Drittstaatenunternehmen mit EU-Tochtergesellschaften (gestaffelt ab 2026 und später)

Für deutsche Unternehmen wird die Richtlinie durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt. Stand 2026 befindet sich die nationale Umsetzung in einem fortgeschrittenen Stadium. Unternehmen sollten den aktuellen Stand der deutschen Gesetzgebung fortlaufend beobachten, da sich Fristen und Schwellenwerte durch laufende Anpassungen noch konkretisieren können.

Auch Unternehmen, die selbst nicht direkt berichtspflichtig sind, spüren den Druck indirekt: Zulieferer und Geschäftspartner berichtspflichtiger Unternehmen werden zunehmend aufgefordert, Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette bereitzustellen.

Welche Inhalte muss ein CSRD-konformer Nachhaltigkeitsbericht enthalten?

Ein CSRD-konformer Nachhaltigkeitsbericht muss Informationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG) nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen. Dazu gehören Angaben zu Strategie, Governance, Risiken, Auswirkungen und messbaren Kennzahlen in allen wesentlichen Nachhaltigkeitsbereichen. Der Bericht ist Teil des Lageberichts und damit Bestandteil der regulären Unternehmensberichterstattung.

Die inhaltlichen Anforderungen lassen sich in drei Bereiche gliedern:

Querschnittsthemen und Governance

Jedes Unternehmen muss unabhängig von seiner Branche allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie, zu Steuerungsmodellen, zum Risiko- und Chancenmanagement sowie zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse machen. Diese Querschnittsstandards (ESRS 1 und ESRS 2) bilden das Grundgerüst des Berichts.

Themenspezifische Angaben

Darüber hinaus sind Angaben zu den Bereichen Klimawandel, Biodiversität, Wasser, Ressourcennutzung, Arbeitsbedingungen in der eigenen Belegschaft und in der Lieferkette sowie Unternehmensethik erforderlich. Welche dieser Themen konkret berichtet werden müssen, hängt vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse ab. Nicht alle Themen sind für jedes Unternehmen verpflichtend, sofern die Analyse eine fehlende Wesentlichkeit belegt und dies begründet wird.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?

Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die die Berichtspflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich verankert. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die konkreten inhaltlichen Standards, nach denen berichtet werden muss. Die CSRD definiert, wer berichten muss und wann; die ESRS legen fest, was und wie berichtet wird.

Ein Vergleich verdeutlicht die Unterschiede:

  • CSRD: EU-Richtlinie, Rechtsgrundlage, regelt Anwendungsbereich, Fristen, Prüfungspflicht und Integration in den Lagebericht
  • ESRS: Technische Standards, entwickelt von EFRAG und verabschiedet durch die EU-Kommission, legen Offenlegungsanforderungen, Kennzahlen und Berichtsstruktur fest

Die ESRS bestehen aus zwei übergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie zehn themenspezifischen Standards zu Umwelt (E1 bis E5), Sozialem (S1 bis S4) und Governance (G1). Unternehmen arbeiten also stets auf Basis beider Elemente: Die CSRD schafft die Verpflichtung, die ESRS liefern das Berichtsrahmenwerk. Wer sich auf die Wirtschaftsprüfung vorbereitet, sollte beide Ebenen kennen.

Wie läuft die Wesentlichkeitsanalyse für die CSRD ab?

Die Wesentlichkeitsanalyse für die CSRD folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen prüfen sowohl, welche Nachhaltigkeitsthemen finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit), als auch, welche Auswirkungen das Unternehmen selbst auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Wesentlichkeit). Nur Themen, die in mindestens einer dieser Dimensionen als wesentlich eingestuft werden, müssen im Bericht behandelt werden.

Der Prozess läuft typischerweise in mehreren Schritten ab:

  1. Identifikation der relevanten Themen: Ausgangspunkt sind die ESRS-Themen sowie eine Analyse des eigenen Geschäftsmodells, der Wertschöpfungskette und des unternehmerischen Umfelds.
  2. Stakeholder-Einbindung: Relevante Interessengruppen, darunter Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Investoren, werden in die Bewertung einbezogen. Ihre Perspektiven fließen in die Einschätzung der Wesentlichkeit ein.
  3. Bewertung und Priorisierung: Jedes Thema wird nach Schwere und Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen sowie nach dem Ausmaß finanzieller Risiken und Chancen bewertet.
  4. Dokumentation und Begründung: Das Ergebnis der Analyse muss transparent dokumentiert und im Bericht offengelegt werden. Themen, die als nicht wesentlich eingestuft wurden, müssen ebenfalls begründet werden.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist kein einmaliger Vorgang. Sie sollte regelmäßig aktualisiert werden, wenn sich das Geschäftsmodell, das Marktumfeld oder regulatorische Anforderungen verändern. Eine sorgfältige Analyse bildet die Grundlage für die gesamte Berichtsstruktur und entscheidet darüber, welche Datenpunkte erhoben werden müssen.

Wer prüft den CSRD-Nachhaltigkeitsbericht und mit welchem Ergebnis?

Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht muss von einem zugelassenen Abschlussprüfer oder einem zugelassenen unabhängigen Anbieter von Bestätigungsleistungen geprüft werden. In der ersten Phase ist eine begrenzte Prüfungssicherheit (Limited Assurance) vorgesehen; mittelfristig ist eine Erweiterung auf hinreichende Prüfungssicherheit (Reasonable Assurance) geplant. Das Prüfungsergebnis wird als gesonderter Vermerk im Bericht ausgewiesen.

Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterscheidet sich von der klassischen Abschlussprüfung in mehreren Punkten:

  • Der Gegenstand der Prüfung sind nicht Finanzzahlen, sondern Prozesse, Datenpunkte, Governance-Strukturen und Offenlegungen zu ESG-Themen.
  • Bei der Limited Assurance prüft der Prüfer, ob wesentliche Fehler vorliegen. Bei der Reasonable Assurance wird ein positives Urteil abgegeben, das eine tiefergehende Prüfung erfordert.
  • Der Prüfer muss die Einhaltung der ESRS sowie die Vollständigkeit und Konsistenz der Angaben beurteilen.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Prüfbarkeit der Nachhaltigkeitsdaten muss von Anfang an mitgedacht werden. Daten müssen nachvollziehbar erhoben, dokumentiert und abgesichert sein. Wer erst kurz vor der Prüfung mit dem Aufbau von Datenprozessen beginnt, riskiert Lücken, die im Prüfvermerk sichtbar werden.

Wie lange dauert die Vorbereitung auf die CSRD-Berichtspflicht?

Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Unternehmen für eine vollständige CSRD-Vorbereitung in der Regel zwölf bis achtzehn Monate einplanen sollten. Der genaue Zeitbedarf hängt von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Wertschöpfungskette, dem Reifegrad bestehender Datenstrukturen und der internen Kapazität ab. Wer mit der Vorbereitung erst im Jahr des ersten Berichtsjahres beginnt, hat kaum ausreichend Zeit für eine belastbare Wesentlichkeitsanalyse.

Die Vorbereitungsphase lässt sich grob in drei Abschnitte gliedern:

  • Analyse und Planung (drei bis sechs Monate): Bestandsaufnahme vorhandener Daten, Klärung des Anwendungsbereichs, Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, Identifikation der relevanten ESRS-Anforderungen.
  • Aufbau von Strukturen und Prozessen (sechs bis neun Monate): Einrichtung von Datenerfassungsprozessen, Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Schulung von Fachbereichen, Abstimmung mit IT und Controlling.
  • Berichtserstellung und Prüfungsvorbereitung (drei bis sechs Monate): Zusammenführung der Daten, Erstellung des Berichts nach ESRS, interne Qualitätssicherung, Abstimmung mit dem Prüfer.

Frühzeitiges Handeln schafft Planungssicherheit und verhindert, dass knappe Zeitfenster zu oberflächlichen Ergebnissen führen. Unternehmen, die bereits jetzt Prozesse aufbauen, sind in einer deutlich besseren Ausgangsposition als solche, die die Vorbereitung auf das letzte Quartal vor dem Berichtsjahr verschieben.

Wie die AHW Gruppe Unternehmen bei der CSRD-Vorbereitung begleitet

Die AHW Gruppe unterstützt Unternehmen dabei, die CSRD-Berichtspflicht strukturiert und prüfungssicher umzusetzen. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung greifen dabei ineinander, sodass alle relevanten Perspektiven von Anfang an einbezogen werden. Das umfasst konkret:

  • Analyse des Anwendungsbereichs und Klärung der Berichtspflicht für das jeweilige Unternehmen
  • Begleitung der Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
  • Unterstützung beim Aufbau von Datenerfassungsprozessen und internen Kontrollstrukturen
  • Einordnung der ESRS-Anforderungen und Priorisierung der relevanten Offenlegungspflichten
  • Abstimmung zwischen den Fachbereichen Controlling, Recht und Prüfung für eine konsistente Berichtsgrundlage
  • Vorbereitung auf die externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wer die CSRD-Vorbereitung frühzeitig angeht, gewinnt nicht nur Planungssicherheit, sondern auch die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsdaten als strategisches Steuerungsinstrument zu nutzen. Die AHW Gruppe begleitet Unternehmen dabei, diesen Schritt strukturiert zu gestalten. Mehr dazu unter Dienstleistungen der AHW Gruppe oder direkt über die Kontaktseite.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftsprüferische Beratung im Einzelfall. Angaben zu Fristen, Schwellenwerten und regulatorischen Anforderungen basieren auf dem Stand der verfügbaren Informationen und können sich durch laufende Gesetzgebung und nationale Umsetzungsakte verändern.

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