Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind zwei eigenständige, gesetzlich geregelte Berufe mit klar abgegrenzten Aufgaben. Der Steuerberater begleitet Unternehmen in steuerlichen und buchhalterischen Fragen, während der Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen durchführt. Beide Berufe ergänzen sich in der Praxis, sind jedoch nicht austauschbar. Die folgenden Abschnitte erläutern, was die beiden Berufe im Einzelnen leisten, wann welcher Berater gefragt ist und was Unternehmen bei der Wahl beachten sollten.

Welche Aufgaben hat ein Steuerberater konkret?

Ein Steuerberater berät Unternehmen und Privatpersonen in allen steuerlichen Angelegenheiten, erstellt Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, führt die laufende Finanzbuchhaltung und vertritt Mandanten gegenüber Finanzbehörden. Das Tätigkeitsfeld ist breit und auf die kontinuierliche steuerliche Begleitung ausgerichtet.

Zur konkreten Arbeit eines Steuerberaters gehören unter anderem:

  • Erstellung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht
  • Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Umsatzsteuerberatung, einschließlich grenzüberschreitender Sachverhalte
  • Beratung bei steuerlichen Gestaltungsfragen, etwa bei Umstrukturierungen oder Unternehmensverkäufen
  • Vertretung in Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren

Steuerberater sind damit vor allem ein laufender Begleiter im Unternehmensalltag. Sie sorgen dafür, dass steuerliche Pflichten fristgerecht erfüllt werden und steuerliche Potenziale erkannt werden. Wer sich für die Steuerberatung für Unternehmen interessiert, findet dort einen Überblick über die relevanten Leistungsfelder. Darüber hinaus beraten Steuerberater bei der Wahl der Rechtsform, bei der Unternehmensnachfolge und bei der betrieblichen Altersvorsorge, sofern sie die entsprechende Zusatzqualifikation besitzen.

Was prüft ein Wirtschaftsprüfer und wer braucht ihn?

Ein Wirtschaftsprüfer prüft Jahresabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem Bestätigungsvermerk festgehalten. Wirtschaftsprüfer werden vor allem dort tätig, wo eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht oder Dritte ein berechtigtes Interesse an einer unabhängigen Prüfung haben.

Gesetzlich prüfungspflichtig sind nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften, die die gesetzlichen Schwellenwerte überschreiten. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Prüfungspflichten, etwa für Kreditinstitute, Versicherungen oder gemeinnützige Organisationen.

Wirtschaftsprüfer leisten jedoch weit mehr als die gesetzliche Pflichtprüfung. Zu den typischen Einsatzfeldern gehören:

  • Freiwillige Prüfungen zur Stärkung des Vertrauens bei Banken, Investoren oder Geschäftspartnern
  • Sonderprüfungen, etwa bei Unternehmenserwerben (Due Diligence)
  • Prüfung von Zwischenabschlüssen und Konzernabschlüssen
  • Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten im Rahmen der CSRD-Anforderungen
  • Bewertungsgutachten und Stellungnahmen zu Rechnungslegungsfragen

Mehr zu den konkreten Leistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung zeigt, wie eine unabhängige Prüfung als Steuerungsinstrument eingesetzt werden kann. Entscheidend ist: Der Wirtschaftsprüfer agiert als unabhängiger Prüfer, nicht als laufender Berater. Diese Unabhängigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert die Glaubwürdigkeit des Bestätigungsvermerks.

Darf ein Steuerberater auch Jahresabschlüsse prüfen?

Nein. Die gesetzliche Abschlussprüfung ist ausschließlich Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Steuerberater dürfen Jahresabschlüsse zwar aufstellen und steuerlich beurteilen, jedoch nicht im Sinne einer gesetzlichen Pflichtprüfung testieren.

Diese Abgrenzung ist im Handelsgesetzbuch und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) klar geregelt. Die Prüfungspflicht verlangt eine von der Erstellung unabhängige Stelle, die den Abschluss auf Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit hin prüft. Ein Steuerberater, der den Jahresabschluss selbst erstellt hat, kann diesen nicht gleichzeitig als unabhängiger Prüfer testieren.

In der Praxis arbeiten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer deshalb häufig zusammen: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss, der Wirtschaftsprüfer prüft ihn anschließend. Manche Kanzleien vereinen beide Berufsträger unter einem Dach, was kurze Abstimmungswege und eine konsistente Beratung ermöglicht, ohne die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit zu verletzen.

Wann braucht ein Unternehmen beide gleichzeitig?

Unternehmen brauchen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gleichzeitig, wenn sie einerseits prüfungspflichtig sind und andererseits laufende steuerliche Begleitung benötigen. Das ist bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften regelmäßig der Fall.

Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen das Zusammenspiel beider Berufe besonders wertvoll ist:

  • Unternehmenskauf oder -verkauf: Der Wirtschaftsprüfer führt die Due-Diligence-Prüfung durch, der Steuerberater gestaltet die steuerliche Struktur der Transaktion.
  • Unternehmensnachfolge: Steuerliche Optimierung und unabhängige Bewertung des Unternehmens erfordern beide Perspektiven.
  • Finanzierungsgespräche mit Banken: Geprüfte Abschlüsse stärken die Verhandlungsposition, während der Steuerberater die Liquiditäts- und Ertragsplanung begleitet.
  • Restrukturierung: Wirtschaftsprüfer prüfen Sanierungskonzepte auf Plausibilität, Steuerberater begleiten die steuerlichen Folgen.
  • CSRD-Berichterstattung: Nachhaltigkeitsberichte unterliegen zunehmend Prüfungspflichten, während die steuerliche Einordnung von ESG-Maßnahmen steuerberaterliche Expertise erfordert.

Grundsätzlich gilt: Je komplexer die Unternehmensstruktur und je größer der Kreis der Stakeholder, desto wahrscheinlicher ist es, dass beide Berufe parallel gefragt sind.

Welche Ausbildung und Zulassung haben Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?

Beide Berufe sind reglementiert und setzen ein anspruchsvolles Zulassungsverfahren voraus. Steuerberater legen das Steuerberaterexamen ab, das von den Steuerberaterkammern der Länder abgenommen wird. Wirtschaftsprüfer durchlaufen das Wirtschaftsprüferexamen, das von der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) organisiert wird und als eines der anspruchsvollsten Berufsexamina in Deutschland gilt.

Zulassung zum Steuerberaterexamen

Voraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fach sowie eine mehrjährige praktische Tätigkeit in einem steuerlich relevanten Berufsfeld. Alternativ kann das Examen nach einer einschlägigen Berufsausbildung und langjähriger Berufspraxis abgelegt werden. Das Examen selbst umfasst schriftliche und mündliche Prüfungen zu Steuerrecht, Rechnungswesen und Berufsrecht.

Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen

Das Wirtschaftsprüferexamen setzt ebenfalls ein Hochschulstudium sowie eine mehrjährige praktische Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung voraus. Das Prüfungsverfahren erstreckt sich auf Rechnungslegung, Prüfungswesen, Berufsrecht, Steuerrecht und betriebswirtschaftliche Fächer. Viele Wirtschaftsprüfer haben zuvor bereits das Steuerberaterexamen abgelegt und besitzen damit beide Berufsqualifikationen.

Beide Berufe unterliegen der Aufsicht ihrer jeweiligen Kammern und sind zur Fortbildung verpflichtet. Die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers ist zusätzlich durch die Anforderungen der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung gesichert.

Welcher Berater ist der richtige für mein Unternehmen?

Für die laufende steuerliche Begleitung ist der Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Wer hingegen einen Jahresabschluss prüfen lassen muss oder eine unabhängige Prüfung für externe Stakeholder benötigt, kommt am Wirtschaftsprüfer nicht vorbei. In vielen Fällen sind beide Berufe nicht alternativ, sondern ergänzend zu denken.

Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Rechtsform und Größe: Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe unterliegen der gesetzlichen Prüfungspflicht und benötigen zwingend einen Wirtschaftsprüfer.
  • Anlass: Für Steueroptimierung, Buchhaltung und Steuererklärungen ist der Steuerberater zuständig, für Prüfungen, Bewertungen und Testate der Wirtschaftsprüfer.
  • Komplexität: Bei grenzüberschreitenden Strukturen, Unternehmenstransaktionen oder Nachfolgeregelungen empfiehlt sich die Zusammenarbeit beider Berufsgruppen.
  • Externe Anforderungen: Banken, Investoren oder Fördermittelgeber verlangen häufig geprüfte Abschlüsse, unabhängig von der gesetzlichen Pflicht.

Klarheit schafft Sicherheit. Wer frühzeitig klärt, welche Prüfungs- und Beratungspflichten für das eigene Unternehmen gelten, vermeidet Lücken in der Compliance und schafft eine verlässliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Wie AHW Unternehmen bei Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung begleitet

Die AHW Unternehmensgruppe vereint beide Berufsfelder unter einem Dach. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und betriebswirtschaftliche Beratung greifen bei AHW nahtlos ineinander, ohne dass Unternehmen zwischen verschiedenen Kanzleien koordinieren müssen.

Im Bereich Steuerberatung begleitet AHW Unternehmen und Unternehmerfamilien bei:

  • Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Bilanzierung
  • Umsatzsteuerberatung, auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
  • Steuerlichen Gestaltungen bei Umstrukturierungen und Transaktionen
  • Begleitung in Betriebsprüfungen und Steuerstreitverfahren
  • Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Im Bereich Wirtschaftsprüfung führt die AHW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzliche Pflichtprüfungen und freiwillige Prüfungen durch, erstellt Bewertungsgutachten und begleitet Unternehmen bei prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsberichten. Die enge Zusammenarbeit der Fachbereiche ermöglicht kurze Abstimmungswege und eine Beratung, die das Gesamtunternehmen im Blick behält, statt isolierte Einzellösungen zu liefern.

Unternehmen, die klären möchten, welche Prüfungs- und Beratungsleistungen für ihre konkrete Situation relevant sind, finden auf der Übersicht der Dienstleistungen einen strukturierten Einstieg. Wer den direkten Weg sucht, kann über die Kontaktseite der AHW Gruppe einen ersten Gesprächstermin vereinbaren.

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftsprüferische Beratung im Einzelfall.

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