Interne und externe Wirtschaftsprüfung verfolgen unterschiedliche Ziele und sind organisatorisch voneinander getrennt. Die interne Prüfung ist ein dauerhaftes Kontrollinstrument innerhalb des Unternehmens, während die externe Prüfung durch unabhängige, berufsrechtlich zugelassene Wirtschaftsprüfer von außen erfolgt und gesetzlich vorgeschrieben sein kann. Beide Formen ergänzen sich und schaffen gemeinsam eine belastbare Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Welche Aufgaben hat die interne Wirtschaftsprüfung?
Die interne Wirtschaftsprüfung, auch Internal Audit genannt, ist eine unabhängige Prüfungs- und Beratungsfunktion innerhalb eines Unternehmens. Sie bewertet kontinuierlich, ob interne Prozesse, Kontrollsysteme und Risikomanagementstrukturen wirksam und regelkonform funktionieren. Ihr Ziel ist es, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und die Unternehmensführung mit konkreten Handlungsempfehlungen zu unterstützen.
Anders als die externe Prüfung ist die interne Wirtschaftsprüfung kein einmaliges Ereignis, sondern ein fortlaufender Prozess. Die Prüfenden sind fest im Unternehmen verankert, kennen die internen Strukturen und können daher gezielt auf operative Risiken eingehen. Typische Aufgabenfelder umfassen:
- Überprüfung der Wirksamkeit interner Kontrollsysteme (IKS)
- Bewertung von Risikomanagementprozessen
- Compliance-Prüfungen, also die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben
- Prozessaudits in einzelnen Unternehmensbereichen
- IT-Audits und die Prüfung digitaler Systeme
- Unterstützung bei der Vorbereitung auf externe Prüfungen
Die interne Wirtschaftsprüfung berichtet in der Regel direkt an die Geschäftsführung oder den Aufsichtsrat. Diese organisatorische Einbindung ist entscheidend für ihre Wirksamkeit: Nur wenn die Funktion hinreichend unabhängig von operativen Einheiten agiert, kann sie glaubwürdige Ergebnisse liefern.
Was prüft ein externer Wirtschaftsprüfer konkret?
Ein externer Wirtschaftsprüfer prüft in erster Linie den Jahresabschluss eines Unternehmens, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Das Ergebnis dieser Abschlussprüfung mündet in einem Bestätigungsvermerk, der bescheinigt, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Darüber hinaus umfasst die externe Wirtschaftsprüfung je nach Auftrag und Unternehmensform weitere Prüfungsgegenstände:
- Lagebericht und Konzernlagebericht
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (etwa nach CSRD-Anforderungen)
- Sonderprüfungen, zum Beispiel bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten
- Prüfung von Zwischenabschlüssen oder Planungsrechnungen
- Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
- Prüfung von Fördermittelverwendungen
Die Prüfung orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, wie sie das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinen Prüfungsstandards konkretisiert. Der externe Wirtschaftsprüfer ist dabei gesetzlich zur Unabhängigkeit verpflichtet und darf keine wirtschaftlichen Interessen am geprüften Unternehmen haben.
Wer ist gesetzlich zur externen Wirtschaftsprüfung verpflichtet?
Zur externen Abschlussprüfung verpflichtet sind in Deutschland vor allem Kapitalgesellschaften, die bestimmte Größenmerkmale überschreiten. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB sind grundsätzlich von der Pflichtprüfung befreit.
Die Einstufung als klein, mittelgroß oder groß richtet sich nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Werden mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten, entsteht die Prüfungspflicht. Die genauen Schwellenwerte sind in § 267 HGB geregelt und wurden zuletzt durch die Umsetzung europäischer Richtlinien angepasst.
Unabhängig von der Größe sind weitere Unternehmensformen prüfungspflichtig, darunter:
- Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen
- Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIE)
- Genossenschaften (durch Genossenschaftsverbände)
- Stiftungen in bestimmten Bundesländern
Für Personengesellschaften gilt die Prüfungspflicht in der Regel nicht, es sei denn, es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, die die Größenmerkmale erfüllt, oder um kapitalmarktorientierte Unternehmen. Wer unsicher ist, ob eine Prüfungspflicht besteht, sollte die konkrete Unternehmensstruktur fachlich einordnen lassen, da Ausnahmen und Sonderregelungen gelten können.
Wie arbeiten interne und externe Wirtschaftsprüfung zusammen?
Interne und externe Wirtschaftsprüfung sind keine Konkurrenten, sondern ergänzende Systeme. Der externe Prüfer kann Ergebnisse der internen Revision bei seiner Prüfung berücksichtigen, wenn er deren Qualität und Unabhängigkeit als ausreichend bewertet. Das spart Aufwand auf beiden Seiten und ermöglicht eine effizientere Prüfungsdurchführung.
Konkret bedeutet das: Hat die interne Wirtschaftsprüfung bestimmte Prozesse oder Kontrollbereiche bereits geprüft und dokumentiert, kann der externe Prüfer auf diese Erkenntnisse aufbauen. Er ist dabei jedoch nicht an die internen Ergebnisse gebunden, sondern bewertet sie kritisch im Rahmen seiner eigenen Risikoeinschätzung.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Funktionen zahlt sich aus, wenn:
- die interne Revision nach anerkannten Standards arbeitet, etwa den Standards des Institute of Internal Auditors (IIA)
- Prüfungsberichte vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind
- es klare Kommunikationskanäle zwischen interner Revision und externem Prüfer gibt
- Prüfungsthemen frühzeitig abgestimmt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden
Gerade in größeren Unternehmen ist eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen internem Audit und externem Wirtschaftsprüfer ein Zeichen gut funktionierender Corporate Governance.
Wann sollte ein Unternehmen freiwillig einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragen?
Auch ohne gesetzliche Prüfungspflicht kann eine freiwillige externe Wirtschaftsprüfung sinnvoll sein. Sie schafft Glaubwürdigkeit gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern, liefert eine unabhängige Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und deckt Risiken auf, die intern möglicherweise übersehen werden.
Typische Situationen, in denen eine freiwillige Prüfung Mehrwert schafft, sind:
- Unternehmensverkauf oder Nachfolge: Ein geprüfter Abschluss erhöht die Verhandlungssicherheit und das Vertrauen potenzieller Käufer oder Nachfolger.
- Kreditverhandlungen: Banken bewerten geprüfte Abschlüsse in der Regel positiver als ungeprüfte, was sich auf Konditionen auswirken kann.
- Einstieg externer Investoren: Investoren verlangen häufig geprüfte Zahlen als Grundlage ihrer Due Diligence.
- Restrukturierung oder Sanierung: Eine externe Prüfung schafft Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Lage und stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Gläubigern.
- Wachstum und Internationalisierung: Unternehmen, die in neue Märkte expandieren oder Tochtergesellschaften gründen, profitieren von einer strukturierten externen Einschätzung.
- Fördermittelverwendung: Bestimmte Förderprogramme verlangen den Nachweis einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch einen unabhängigen Prüfer.
Frühzeitiges Handeln schafft Planungssicherheit. Wer eine Transaktion oder einen Finanzierungsanlass absehen kann, sollte die Frage einer freiwilligen Prüfung rechtzeitig angehen, um ausreichend Vorlauf für eine sorgfältige Prüfungsdurchführung zu haben.
Wie AHW Unternehmen bei der Wirtschaftsprüfung begleitet
Die AHW Gruppe begleitet Unternehmen sowohl bei der Pflichtprüfung als auch bei freiwilligen Prüfungsaufträgen. Dabei verbindet AHW die methodische Tiefe internationaler Prüfungsstandards mit der Nähe und den kurzen Abstimmungswegen einer mittelständisch ausgerichteten Beratungsgruppe. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung greifen bei AHW direkt ineinander, was die Prüfungsergebnisse in einen unternehmerischen Gesamtkontext einbettet.
Konkret unterstützt AHW bei:
- Gesetzlichen Abschlussprüfungen für Kapitalgesellschaften und Konzerne
- Freiwilligen Prüfungen im Vorfeld von Transaktionen, Finanzierungen oder Nachfolgeprozessen
- Sonderprüfungen und Due-Diligence-Prüfungen
- Prüfung von Fördermittelverwendungen
- Beratung zur Einrichtung und Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme
- Einordnung der Prüfungspflicht anhand der konkreten Unternehmensstruktur
Wer Klarheit über die eigene Prüfungssituation gewinnen oder einen Prüfungsauftrag strukturiert angehen möchte, findet bei AHW erfahrene Ansprechpersonen, die Wirtschaftsprüfung als Steuerungsinstrument verstehen, nicht als reinen Formalakt. Den nächsten Schritt gemeinsam gestalten, Beratung anfragen.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftsprüferische Beratung im Einzelfall.
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt und kann Fehler enthalten.