Die Wintermonate stehen vor der Tür und somit auch die lang befürchtete zweite Corona-Welle. Wegen des Anstiegs der 7-Tage-Inzidenzzahlen auf der ganzen Welt hat die Bundesregierung nun Ende September eine weitere Anpassung der Corona-Schutzverordnungen beschlossen. Hiermit will man vor allem ein verbindliches Regelwerk schaffen, mit dem flexibel auf regionale Ausbrüche des Virus reagiert werden kann. Nur so scheint ein erneuter bundesweiter Lockdown wie im Frühjahr vermieden werden zu können. Bei der allgemeinen und verständlichen Diskussion um die geplante Absage von Weihnachtsmärkten und Karneval im gesamten Bundesland wird leider zu oft vergessen, dass die Gesetzgebung im Grunde nicht mit einem pauschalen Verbot sämtlicher Veranstaltungen auf Gefährdungslagen reagieren, sondern vielmehr Rahmenbedingungen schaffen möchte, die – angepasst an die aktuelle Lage – regional Versammlungen und gesellschaftliche Zusammenkünfte ermöglichen.