Was passiert, wenn die Umsatzeinbußen und die offenen Verbindlichkeiten immer weiter ansteigen? Diese Fragen stellen sich aktuell viele Unternehmen in Ermangelung einer bundesweit einheitlichen Strategie zur Wiedereröffnung des Gesellschafts- und Geschäftslebens.
Im vergangenen Jahr reagierte der Gesetzgeber auf die Zuspitzung der wirtschaftlichen Lage mit der partiellen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und umfangreichen, aber komplizierten Hilfsprogrammen, die nur verzögert in die Auszahlung kommen. Auch wenn die Lage deshalb noch vergleichsweise ruhig erscheint, steht jetzt schon fest: Die befürchtete Welle an Insolvenzanträgen aufgrund (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird wohl trotzdem nicht ausbleiben. Deshalb ist es als Betroffener jetzt an der Zeit, Berührungsängste mit dem Thema Sanierung abzulegen und die Chance zum Neuanfang zu ergreifen.
Auch wenn für viele Unternehmer der Begriff Insolvenz mit einer wirtschaftlichen und persönlichen Niederlage gleichgesetzt wird, so kann man diesen Schritt auch als sinnvollen und zügigen Ausweg aus der Unternehmenskrise im Rahmen einer Sanierung betrachten – denn die Unternehmensfortführung ist im ersten Paragraph der Insolvenzordnung gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Eine Insolvenz bedeutet also nicht automatisch, die Kontrolle über das eigene Lebenswerk zu verlieren. Im Regelinsolvenzverfahren gibt es einige Sonderverfahren, die Unternehmern weite Handlungsspielräume eröffnen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Grundzügen solcher Sanierungsinstrumente, die trotz Insolvenz den Weg aus der Krise ebnen können.
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Option: Der Insolvenzplan
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Option: Die Eigenverwaltung
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Option: Das Schutzschirmverfahren