Nachdem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zunächst ein bestehendes Kreditprogramm (KfW-Unternehmerkredit) in einzelnen Bereichen zu Gunsten der Unternehmen angepasst hatte, legt sie derzeit ein neues Kreditprogramm (KfW-Schnellkredit) auf, um Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, zu unterstützen. Es ist wichtig zu wissen, dass die beiden Kreditprogramme nicht miteinander kombinierbar sind. Eine langfristige Liquiditätsplanung ist daher notwendig, um entscheiden zu können welches Programm, das für Sie passende ist.
Der neue Schnellkredit ist noch nicht zu beantragen, aber dennoch möchten wie Sie bereits heute über die wesentlichen Eckpunkte informieren:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 249 Arbeitnehmern.
- Voraussetzung ist zudem, dass das Unternehmen entweder im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der Jahre 2017-2019 Gewinne erzielt hat
- Die KfW übernimmt 100% des Kreditrisikos; es erfolgt keine Risikoprüfung durch Ihre Hausbank.
- Der KfW-Schnellkredit ist begrenzt auf 3 Monatsumsätze 2019, jedoch max.
- bei Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte EUR 500.000,00
- bei Unternehmen mit mehr als 50 bis zu 249 Beschäftigte EUR 800.000,00
- Die Laufzeit beträgt 10 Jahre
- Der Zinssatz beträgt ca. 3 Prozent p.a.