Urlaub ist kein Luxus, sondern ein gesetzlich verankertes Recht! Doch was passiert, wenn er nicht genommen wird?
Der Anspruch auf Urlaub – Was gilt?
Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche). Viele Tarif- und Arbeitsverträge gewähren sogar 30 Tage oder mehr. Der Urlaub dient der Erholung und kann nicht einfach ausbezahlt oder gestrichen werden.
Wichtig: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Wird das Arbeitsverhältnis vorher beendet, gibt es einen anteiligen Anspruch.
Verfall von Urlaubsansprüchen – Wann erlischt der Urlaub?
Viele glauben, dass nicht genommener Urlaub zum Jahresende verfällt. Das stimmt nicht ganz! Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben klargestellt, dass Urlaubsansprüche nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber:
- rechtzeitig und klar informiert, dass Urlaub genommen werden muss,
- den Arbeitnehmer aktiv auffordert, den Urlaub zu nehmen und
- darauf hinweist, dass der Urlaub sonst verfällt.
Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen – unter Umständen unbegrenzt!
Verjährung von Urlaubsansprüchen
Zwar unterliegt der Urlaubsanspruch der dreijährigen Verjährungsfrist. Doch Achtung: Die Frist beginnt erst, wenn der Arbeitgeber seine Hinweis- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Heißt: Kein Hinweis – keine Verjährung!
Urlaub bei Krankheit – Eine Sonderregelung
Was passiert mit Urlaubsansprüchen, wenn jemand lange krank ist? Grundsatz: Urlaub kann bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres nachgeholt werden. Doch auch hier gilt: Ohne Hinweis des Arbeitgebers kann der Anspruch bestehen bleiben.
Unser Tipp: Arbeitgeber sollten den Urlaubsanspruch dokumentiert mitteilen, um Streit zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihr Urlaub korrekt verfallen ist.

