Neues aus dem Arbeitsrecht und die Pflicht zu digitalen Entgeltunterlagen ab 2027

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen verändern sich, neue Urteile sorgen für Handlungsbedarf und gleichzeitig schreitet die Digitalisierung der Personalarbeit weiter voran. Für Arbeitgeber bedeutet das: Bestehende Prozesse und Strukturen müssen regelmäßig auf den Prüfstand.

Bei unserem nächsten Unternehmerfrühstück geben wir Ihnen in zwei kompakten Themenblöcken einen praxisnahen Überblick darüber, was Unternehmen und Personalverantwortliche mit Blick auf 2027 wissen und vorbereiten sollten.

 

Neues aus dem Arbeitsrecht: Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

Welche aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen sollten Arbeitgeber kennen? Wo lauern typische arbeitsrechtliche Risiken und bei welchen Dauerbrennern lohnt sich ein erneuter Blick auf die betriebliche Praxis?

Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Dejan Rakanovic gibt einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht und zeigt anhand konkreter Beispiele, wo für Unternehmen Handlungsbedarf besteht und wie sich rechtliche Risiken frühzeitig reduzieren lassen.

 

Digitale Entgeltunterlagen: Ab 2027 wird es ernst

Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltunterlagen grundsätzlich elektronisch geführt werden. Die bisher bestehende Möglichkeit, sich von dieser Verpflichtung befreien zu lassen, endet zum 31. Dezember 2026.

Was zunächst nach einer rein technischen Umstellung klingt, betrifft in der Praxis häufig die gesamte Organisation der Personalunterlagen. Denn relevante Dokumente befinden sich nicht selten an unterschiedlichen Stellen: im Unternehmen, in der Personalabteilung, in der Lohnbuchhaltung oder bei externen Dienstleistern.

Mark Huschenbeth, Gründer der HR SOLVIA GmbH und HR-Experte, sowie Karin Freischem, Bilanzbuchhalterin (IHK) und Fachassistentin für Lohn und Gehalt, zeigen, welche Unterlagen betroffen sind, worauf Unternehmen bei der digitalen Ablage achten müssen und wie sich bestehende Prozesse rechtzeitig auf Prüfungsfähigkeit überprüfen lassen.

 

Unter anderem geht es um folgende Fragen:

  • Welche aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht sollten Arbeitgeber kennen?
  • Wo bestehen derzeit typische arbeitsrechtliche Risiken?
  • Welche Entgeltunterlagen müssen elektronisch vorgehalten werden?
  • Was ändert sich zum 1. Januar 2027?
  • Wie lässt sich feststellen, ob die vorhandenen Unterlagen vollständig und prüfungsbereit sind?
  • Wie können Prozesse zwischen Unternehmen, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und externen Dienstleistern sinnvoll organisiert werden?
  • Wo besteht noch konkreter Handlungsbedarf?

 

Tipp: Mit dem von unserem Kooperationspartner HR SOLVIA entwickelten Quick-Check können Unternehmen bereits vorab überprüfen, wie gut sie auf die Anforderungen an die elektronische Führung ihrer Entgeltunterlagen vorbereitet sind.

Jetzt QUICK-CHECK starten

 

Wie immer bleibt im Anschluss an die Vorträge ausreichend Zeit für individuelle Fragen und den persönlichen Austausch mit unseren Referentinnen und Referenten sowie anderen Unternehmerinnen, Unternehmern und Personalverantwortlichen. Für ein gemeinsames Frühstück ist selbstverständlich ebenfalls gesorgt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Unsere Speaker

Impulsvortrag Mark Huschenbeth

Mark Huschenbeth in einem blauen Blazer mit grauem T-Shirt vor einem dunklen Hintergrund.

Mark Huschenbeth

HR-Experte | Gründer HR Solvia

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Dejan Rakanovic lächelt in einem beigen Strickpullover über einem weißen Hemd vor dunkelblauem Hintergrund, mit kurzem Bart und Ohrstecker.

Dejan Rakanovic

Rechtsanwalt | Schwerpunkt Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

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Karin Freischem mit orangefarbenem Haar, trägt einen dunkelblauen Anzug und lächelt vor einem dunklen Hintergrund.

Karin Freischem

Bilanzbuchhalterin

14
Oktober 2026
AHW Unternehmerfrühstück

Datum

14. Oktober 2026

Uhrzeit

09:30 – 12:00 Uhr

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