Neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, bereits geltende Gesetzesänderungen und zahlreiche Reformvorhaben sorgen für Handlungsbedarf. Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung der Personalarbeit weiter voran. Für Arbeitgeber bedeutet das: Bestehende Prozesse und Strukturen müssen regelmäßig auf den Prüfstand.
Bei unserem nächsten Unternehmerfrühstück geben wir Ihnen in zwei kompakten Themenblöcken einen praxisnahen Überblick darüber, welche arbeitsrechtlichen Entwicklungen Unternehmen aktuell beachten und was sie mit Blick auf 2027 vorbereiten sollten.
Neues aus dem Arbeitsrecht: Rechtsprechung, Gesetzesänderungen und Reformvorhaben
Wie lassen sich wichtige Erklärungen rechtssicher zustellen? Welche Anforderungen gelten bei variabler Vergütung, krankheitsbedingten Kündigungen und der Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverhältnissen? Und was ändert sich bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sowie in der Arbeitnehmerüberlassung?
Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Dejan Rakanovic erläutert die aktuelle Rechtsprechung und zeigt, welche praktischen Konsequenzen sich daraus für Arbeitgeber ergeben. Zudem gibt er einen Ausblick auf geplante Reformen – unter anderem zur Entgelttransparenz, Arbeitszeiterfassung, Teil-Arbeitsunfähigkeit, neuen Selbstständigkeit sowie zum Elternzeit- und Antidiskriminierungsrecht.
Digitale Entgeltunterlagen: Ab 2027 wird es ernst
Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Entgeltunterlagen grundsätzlich elektronisch geführt werden. Die bisher bestehende Möglichkeit, sich von dieser Verpflichtung befreien zu lassen, endet zum 31. Dezember 2026.
Was zunächst nach einer rein technischen Umstellung klingt, betrifft in der Praxis häufig die gesamte Organisation der Personalunterlagen. Denn relevante Dokumente befinden sich nicht selten an unterschiedlichen Stellen: im Unternehmen, in der Personalabteilung, in der Lohnbuchhaltung oder bei externen Dienstleistern.
Mark Huschenbeth, Gründer der HR SOLVIA GmbH und HR-Experte, sowie Karin Freischem, Bilanzbuchhalterin (IHK) und Fachassistentin für Lohn und Gehalt, zeigen, welche Unterlagen betroffen sind, worauf Unternehmen bei der digitalen Ablage achten müssen und wie sich bestehende Prozesse rechtzeitig auf Prüfungsfähigkeit überprüfen lassen.
Unter anderem geht es um folgende Fragen:
- Wie können Arbeitgeber den Zugang wichtiger Erklärungen rechtssicher dokumentieren?
- Was ist bei variabler Vergütung, krankheitsbedingten Kündigungen und Geschäftsführeranstellungsverhältnissen zu beachten?
- Welche arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen gelten bereits?
- Auf welche geplanten Reformen sollten sich Arbeitgeber frühzeitig einstellen?
- Welche Entgeltunterlagen müssen elektronisch vorgehalten werden?
- Was ändert sich zum 1. Januar 2027?
- Wie lässt sich feststellen, ob die vorhandenen Unterlagen vollständig und prüfungsbereit sind?
- Wie können Prozesse zwischen Unternehmen, Personalabteilung, Lohnbuchhaltung und externen Dienstleistern sinnvoll organisiert werden?
- Wo besteht noch konkreter Handlungsbedarf?
Tipp: Mit dem von unserem Kooperationspartner HR SOLVIA entwickelten Quick-Check können Unternehmen bereits vorab überprüfen, wie gut sie auf die Anforderungen an die elektronische Führung ihrer Entgeltunterlagen vorbereitet sind.
Wie immer bleibt im Anschluss an die Vorträge ausreichend Zeit für individuelle Fragen und den persönlichen Austausch mit unseren Referentinnen und Referenten sowie anderen Unternehmerinnen, Unternehmern und Personalverantwortlichen. Für ein gemeinsames Frühstück ist selbstverständlich ebenfalls gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Unsere Speaker
Impulsvortrag Mark Huschenbeth
Mark Huschenbeth
HR-Experte | Gründer HR Solvia
Dejan Rakanovic
Rechtsanwalt | Schwerpunkt Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Karin Freischem
Bilanzbuchhalterin
