Entlastungsprämie 2026: Aktueller Stand
Der Bundestag hat die Entlastungsprämie 2026 bereits verabschiedet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 8. Mai damit befassen. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, womit das Gesetz in Kraft tritt.
Wichtig ist dabei: Die Steuerfreiheit gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag nach der Verkündung. Eine Auszahlung davor wäre steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Krisenbonus: Ab wann steuerfrei?
Nach aktuellem Stand kann die Entlastungsprämie 2026 erst dann steuerfrei gewährt werden, wenn das Gesetz offiziell in Kraft getreten ist. Da die Veröffentlichung erfahrungsgemäß kurze Zeit nach der Bundesratsbefassung erfolgt, ist derzeit davon auszugehen, dass eine steuerfreie Auszahlung im Laufe des Mai möglich sein wird – ein konkretes Datum steht jedoch noch nicht fest.
Bis wann darf der Krisenbonus gezahlt werden?
Der häufig genannte Stichtag 30. Juni 2027 ist kein Zeitpunkt für die Gesetzesverkündung, sondern die Frist für die Auszahlung.
Das bedeutet: Arbeitgeber können den Krisenbonus bzw. die Entlastungsprämie 2026 nur in dem Zeitraum gewähren, der vom Inkrafttreten des Gesetzes bis spätestens zum 30. Juni 2027 reicht.
Nach diesem Datum gezahlte Beträge sind nicht mehr begünstigt und unterliegen wieder der regulären Besteuerung.
Was ist der Krisenbonus / die Entlastungsprämie 2026?
Beim Krisenbonus handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an Beschäftigte, die steuer- und sozialabgabenfrei gestellt wird.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
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bis zu 1.000 Euro pro Dienstverhältnis
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steuer- und sozialversicherungsfrei
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Auszahlung einmalig oder in Teilbeträgen möglich
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kein gesetzlicher Anspruch der Beschäftigten
Welche Voraussetzung ist entscheidend?
Die zentrale Voraussetzung ist die sogenannte Zusätzlichkeit. Die Entlastungsprämie 2026 muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Das bedeutet konkret:
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keine Umwandlung von Gehalt
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kein Ersatz für vereinbarte Bonuszahlungen
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keine Verrechnung mit bestehenden Ansprüchen
Wird diese Voraussetzung nicht eingehalten, entfällt die Steuerfreiheit vollständig.
Was bedeutet das in der Praxis?
Für Arbeitgeber ist die Entlastungsprämie 2026 grundsätzlich attraktiv, weil sie netto bei den Mitarbeitenden ankommt und gleichzeitig als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann.
Der Spielraum ist dabei relativ groß, aber nicht grenzenlos. Unternehmen können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie den Krisenbonus zahlen. Gleichzeitig müssen arbeitsrechtliche Grundsätze wie Gleichbehandlung beachtet werden.
Der größte Fehler liegt erfahrungsgemäß nicht in der Idee, sondern in der Umsetzung – insbesondere beim Timing und bei der Frage, ob die Zahlung tatsächlich zusätzlich erfolgt.
Was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten
Auch wenn eine Auszahlung aktuell noch nicht sinnvoll ist, gibt es genug vorzubereiten:
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Inkrafttreten des Gesetzes aktiv verfolgen
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festlegen, ob und in welcher Höhe gezahlt werden soll
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Kriterien für die Verteilung definieren
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arbeitsrechtliche Gleichbehandlung prüfen
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Lohnabrechnung und Buchhaltung vorbereiten
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Dokumentation im Lohnkonto sicherstellen
Fazit: Entlastungsprämie 2026 richtig nutzen
Der Krisenbonus kann ein sinnvolles Instrument sein, um Mitarbeitende gezielt zu entlasten. Er ist jedoch kein Thema für Schnellschüsse.
Entscheidend ist die zentrale Frage „ab wann steuerfrei?“ – und genau hier liegt aktuell der kritische Punkt.
Wer zu früh auszahlt oder die Voraussetzungen nicht korrekt umsetzt, riskiert unnötige steuerliche Belastungen.
Deshalb gilt aktuell: nicht vorschnell handeln, sondern strukturiert vorbereiten. Wer die Entlastungsprämie 2026 jetzt sauber aufsetzt, kann sie später unkompliziert und rechtssicher nutzen.





