Seit dem 01. Januar 2026 gelten umfassende Neuerungen bei der steuerlichen Forschungszulage – mit spürbaren Vorteilen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die jüngsten Anpassungen im Rahmen gesetzlicher Reformen und Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) haben die Förderung deutlich ausgeweitet und attraktiver gestaltet.
Für viele Unternehmen bedeutet das: mehr Förderung, größere Projektspielräume und ein erheblicher Liquiditätsvorteil.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung auf Basis des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Sie unterstützt Unternehmen bei Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE), indem ein Teil der förderfähigen Kosten steuerlich erstattet wird.
Ein entscheidender Vorteil:
Die Förderung ist nicht an Gewinne gebunden. Selbst Unternehmen in Verlustphasen können profitieren, da die Zulage als Steuererstattung ausgezahlt wird.
Die wichtigsten Neuerungen seit 2026 im Überblick
Mit den aktuellen Anpassungen wurden die Rahmenbedingungen deutlich verbessert:
1. Höhere Förderung für KMU
- Standard-Fördersatz: 25 %
- Erhöhter Satz für KMU: 35 %
Das führt zu einer spürbar höheren finanziellen Entlastung und stärkt gezielt den Mittelstand.
2. Deutlich erhöhte Fördergrenzen
- Maximal förderfähige Aufwendungen: bis zu 12 Mio. € pro Jahr
- Daraus ergibt sich eine maximale Förderung von bis zu 3 Mio. € jährlich
Auch größere und langfristige Innovationsprojekte werden wirtschaftlich attraktiver.
3. Verbesserte Bedingungen für Auftragsforschung
- Anrechenbarer Anteil steigt auf 70 %
Besonders relevant für Unternehmen, die mit externen Entwicklungspartnern arbeiten.
4. Attraktivere Förderung von Eigenleistungen
- Erhöhter Stundensatz: bis zu 100 € pro Stunde
Gerade für inhabergeführte Unternehmen und technische KMU ein großer Vorteil.
5. Erweiterte förderfähige Kostenbasis
- Einbeziehung zusätzlicher Kostenarten
- Berücksichtigung von Investitionen und indirekten Aufwendungen
Mehr Projekte und Tätigkeiten fallen unter die Förderung.
Warum KMU jetzt besonders profitieren
Die Reformen verfolgen ein klares Ziel: die Innovationskraft des Mittelstands nachhaltig stärken.
Für Unternehmen ergeben sich daraus konkrete Vorteile:
- Mehr Liquidität durch höhere Förderquoten
- Planungssicherheit ohne Wettbewerbsverfahren
- Breitere Förderfähigkeit (z. B. Software, Prozesse, technische Lösungen)
- Hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bei Antragstellung
Welche Projekte sind förderfähig?
Viele Unternehmen unterschätzen ihr Potenzial. Förderfähig sind unter anderem:
- Softwareentwicklung und Digitalisierung
- Produkt- und Prozessinnovationen
- Maschinen- und Anlagenentwicklung
- Technische Problemlösungen im operativen Alltag
Wichtig ist: Auch experimentelle Entwicklungen und Verbesserungen bestehender Lösungen können förderfähig sein.
Fazit: 2026 ist der richtige Zeitpunkt zu handeln
Die gravierenden Änderungen zum Jahresbeginn 2026 machen die Forschungszulage zu einem der attraktivsten Förderinstrumente in Deutschland.
Gerade für KMU eröffnet die Kombination aus höheren Fördersätzen, erweiterten Kostenansätzen und steigenden Fördergrenzen neue finanzielle Spielräume.
Unternehmen, die ihre Innovationsprojekte gezielt strukturieren und dokumentieren, können erhebliche Zuschüsse realisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
- Bestehende Projekte auf Förderfähigkeit prüfen
- FuE-Aktivitäten systematisch erfassen
- Neue Projekte gezielt unter Fördergesichtspunkten planen
In der Praxis bleibt ein großer Teil der möglichen Förderung ungenutzt.



