Wer ist betroffen?
Die CSRD betrifft gestaffelt:
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bisher bereits berichtspflichtig waren (ab 2024).
- Größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von über 40 Mio. Euro (ab 2025).
- Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (KMU) (ab 2026).
Auch Banken, Versicherungen und andere große Unternehmen sind weiterhin verpflichtet.
Wie und von wem wird der Bericht erstellt?
Der Nachhaltigkeitsbericht muss den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entsprechen und sowohl ökologischen als auch sozialen und Governance-Aspekten gerecht werden. Unternehmen sind verpflichtet, Prozesse und Daten frühzeitig zu strukturieren und die Inhalte auf Grundlage eines etablierten Standards zu dokumentieren.
Zusätzlich muss der Bericht von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, um die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten. Unsere Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Nachhaltigkeitsberichten bietet unseren Mandanten eine verlässliche Basis für eine korrekte und effiziente Umsetzung der Berichtspflichten.
Nachhaltigkeit als Faktor für Kreditvergaben
Immer mehr Banken berücksichtigen bei der Vergabe von Krediten und der Bewertung von Unternehmen nicht nur klassische Finanzkennzahlen, sondern auch Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese Entwicklung betrifft nicht nur große Konzerne, sondern zunehmend auch mittelständische Unternehmen. Ein gut erstellter und geprüfter Nachhaltigkeitsbericht kann daher die Finanzierungsmöglichkeiten verbessern und den Zugang zu Kapital erleichtern.
Chancen und Herausforderungen
Die neuen Anforderungen sind umfangreich, bieten jedoch die Chance, Transparenz zu schaffen, Vertrauen bei Stakeholdern zu stärken und die eigene Nachhaltigkeitsstrategie voranzutreiben. Frühzeitige Vorbereitung und professionelle Unterstützung sind entscheidend, um den Bericht effizient zu erstellen und rechtskonform prüfen zu lassen.